Geschrieben von Erdbeersahne am 02.08.2012, 13:45 Uhr |
KiGa-Gebühren bei Selbstständigkeit
Hallo zusammen,
vielleicht kann uns hier jemand bezüglich der Kindergartengebühren helfen.
Mein Mann ist selbstständig und ich bin bis 2015 in Elternzeit. Unser Großer geht ab Oktober in den Kindergarten. Jetzt haben wir die Unterlagen für die Kindergartengebühren bekommen, wo man das Einkommen nachweisen muss.
Weiß jemand, welchen Betrag man hier angeben muss, wenn man eine eigene Firma hat? Bei Angestellten ist das ja der Bruttobetrag, aber wie ist das bei Selbstständigen? Gelten da alle Einnahmen als Einkommen oder der Jahresgewinn?
LG
E
Re: KiGa-Gebühren bei Selbstständigkeit
Antwort von alsame am 02.08.2012, 13:55 Uhr
Bei uns muss auch ein Nachweis mitgeschickt werden. Das wäre die Bilanz des Vorjahres und da würde ich den Jahresgewinn angeben.
alsame
Re: KiGa-Gebühren bei Selbstständigkeit
Antwort von Ritterchen am 02.08.2012, 15:21 Uhr
Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanz, kommt auf die Größe des Unternehmens an. Es zählt also der Geschäftsgewinn.
Re: KiGa-Gebühren bei Selbstständigkeit
Antwort von Muttercolonia am 06.08.2012, 19:05 Uhr
...Jahresgewinn, notfalls vom Vorjahr und wenn die aktuelle Steuer durch ist, werden diese Zahlen nachgereicht und ggf. muß man dann nachzahlen, ist halt immer ein Jahr "hinterher"....kann man aber gut mit den Sachbearbeitern besprechen, ruf die einfach an die sagen schon was sie brauchen.
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