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von Manu0707  am 30.01.2013, 10:00 Uhr

kenn sich hier jemand mit KiGa-Recht aus? Wg. Betreuungserweiterung:

Hallo,
der KiGa meiner Tochter, ein eingetragener Verein, möchte sein Betreuungsangebot erweitern. Also von bisher bis 13:00 Uhr auf nachmittags 15-16 Uhr.
Weiß jemand, was man dafür beachten/beantragen muss?
Betriebserlaubnis erweitern?
Gibt es im I-Net Seiten, wo man sich da schlau lesen kann?

LG Manu

 
4 Antworten:

Re: kenn sich hier jemand mit KiGa-Recht aus? Wg. Betreuungserweiterung:

Antwort von jesse8 am 30.01.2013, 10:08 Uhr

das müsste doch eigentlich die leitung wissen...

aber soweit is noch weiß müssen die mitglieder des vereins darüber abstimmen...also eine bestimmt prozent zahl muss anwesend sein und dafür stimmen...

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Re: kenn sich hier jemand mit KiGa-Recht aus? Wg. Betreuungserweiterung:

Antwort von Itzy am 30.01.2013, 11:29 Uhr

die erweiterung muss über das zuständige jugendamt beantragt werden. wir hatten das gerade. von 4 auf 5 stunden pro tag. das örtliche jugendamt würde ich anrufen und nachfragen was die haben wollen. generell würde ich eine gute!!! schriftliche begründung parat halten, schauen ob ihr ggf. umbaumassnahmen benötigt ( schlafmöglichkeiten, küche). dann habt ihr das bauamt mit drin, mit bauantrag usw..aber das wissen die jugendämter. bei uns gabs dann vom landesjugendamt eine begehung und gut wars.wir mußten aber auch baulich nichts ändern. das macht nämlich oft die größten probleme.
lg christine

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Re: kenn sich hier jemand mit KiGa-Recht aus? Wg. Betreuungserweiterung:

Antwort von Suschi am 30.01.2013, 12:41 Uhr

Wie meine Vorschreiberin schon riet: An das Jugendamt wenden.
Alles weitere wird dann schon gesagt.

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ok danke, es sind noch eher unerfahrene Leute...der Vorstand hat

Antwort von Manu0707 am 30.01.2013, 13:55 Uhr

gewechselt und die Erzieherin bzw. Leitung des KiGa ist auch noch jung und etwas unerfahren. Daher wollte ich ggf. unterstützen. Deshalb hab ich hier gefragt.
LG

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