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Geschrieben von Hexhex am 24.10.2010, 13:09 Uhr

Kann Dich verstehen, Mama Jana...

Hallo,

Du hast schon recht, dass eine freiwillige Untersuchung nicht erzwungen werden kann. Und auch der Tonfall im Anschreiben des Jugendamts darf nicht kritisierend oder gar scharf sein, das sehe ich ganz genauso.

Man muss natürlich auch sehen, dass das Jugendamt die Pflicht hat, lieber einmal zuviel nachzuschauen als einmal zu wenig. Wir alle regen uns schließlich regelmäßig auf, wenn das Jugendamt mal wieder weggeguckt hat und ein Kind gestorben ist.

Deshalb: Der Generalverdacht und ein kritischer Tonfall des Jugendamts sind schon ärgerlich, hier müsste anders geschrieben werden. Dass aber das Jugendamt lieber einmal zuviel nachschaut, finde ich richtig. Vielleicht kannst auch Du Dich damit anfreunden, gell!

LG

HH

 
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