Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Fiorella am 02.08.2011, 22:54 Uhr

Wir haben die Pflegestufe 1

Womit ich eigentlich nach dem Besuch vom MDK garnicht gerechnet habe.
Die nette Dame sagte, sie müsse mind. 2 Sachen bei meiner Tochter finden, die sie nicht kann aber andere in ihrem Alter es können und das wird schwierig. Was für eine Aussage? Meine Tochter ist fast zwei und wie ich schon geschrieben habe kann sie nicht sitzen,stehen oder laufen und ect. Da meinte sie naja, andere in ihrem Alter können das auch nicht. Und sie hat sich meine Tochter garnicht angekuckt, nur die Arztberichte mitgenommen.
Der Pflegedienst der Caritas sagte uns würde die Stufe 2 zustehen.
Weiß jemand vielleicht ob ich Wiederspruch einlegen kann und würdet ihr das machen oder so belassen?
Liebe Grüße

 
14 Antworten:

Re: Wir haben die Pflegestufe 1

Antwort von Isabel am 03.08.2011, 10:41 Uhr

Also es ist so das der MDK ja erstmal von dem Alter des Kindes ausgeht. Mit 2 Jahren können einige Kinder noch nicht laufen,sprechen,etc. und so müssen die Kinder noch nicht alles können. Der MDK kommt ja alle zwei Jahre zur überprüfung , wenn sich die Situation nicht geändert hat, bekommst du sicherlich eine höhere Pflegestufe. Ausserdem kannst du auch verlangen das der MDK zu einem früheren Zeitpunkt wieder kommt um nochmal eine neue Pflegestufe zu beantragen.
Klar kannst du Wiederspruch einlegen, aber ob es viel nützt kann ich dir nicht sagen. Da die KK (Pflegekasse) ja auch sparen müssen.

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Re: Wir haben die Pflegestufe 1

Antwort von annabeth am 03.08.2011, 17:22 Uhr

Hey. Pflegestufe 1 ist dochschonmal was!
Ist schon schwierig mit 2jährigen höher zukommen! Unsere Lenja konnte mit 2(auch heute nicht- wird 6) auch weder laufen noch sitzen oder ähnliches- mit 3 hatten wir pflegstufe 2 u nun mit 5 gabs die 3!
Obwohl wir, hätte ich mal das bewilligte gutachten der 2 angefordert wir schon eher die 3 bekommen hätten können... Ist halt so.
Die Gutachter machen das schon recht unterschiedlich. Als privatversicherter kann man sich bei der Compas privaten Pflegeberatung Unterstützung holen- vielleicht gibt's das für Kassenpatienten auch in irgendner Form?

Ob meine Kasse sparen muss oder nicht ist mir schnurz! Deswegen verzichte ich doch nicht auf ne Pflegestufe für mein Kind!! Aber man muss sich erst nen Panzer zulegen über die zeit! Dann geht man auch mit den Gutachtern anders um!!

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also ich finde Pflegestufe 1 ist doch ok

Antwort von Marge.S am 03.08.2011, 18:44 Uhr

wir hatten heute auch den MDK da.Mein Sohn kann auch nicht sitzen, nicht krabbeln ect.DiePflegestufe beschränkt sich ja wirklich nur auf die Pflege. Sprich Waschen, essen, und Therapien.
Wenn du dein Kind vom Boden in das bett legst zählt es ja nicht. Oder dich mehr mit dem Kind beschäftigen musst weil es unruhig ist
Bei uns kommt noch ein kurzdarmsyndrom hinzu. sprich ich steh in der nacht 2 - 3 mal nur zum wickeln auf. Hinzu kommt noch 10 mal zum lagern
Ich muss mein Kind bis zu 3 mal täglich duschen.
Und bei uns ist es schon knapp die Pflegestufe 1 zu bekommen

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Re: Wir haben die Pflegestufe 1

Antwort von Schnecke3 am 03.08.2011, 19:44 Uhr

Hallo "Fiorella",
natürlich kannst du Widerspruch einlegen, wenn du das Gefühl hast, dass für euren Mehrbedarf an Pflege PS 2 angemessen wäre. Hast du denn schon das Gutachten angefordert? Wie viele Minuten wurden euch denn anerkannt und was wurde gestrichen? Oder hattest du kein Pflegetagebuch geführt? Ich glaube, du musst den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen (bin mir aber nicht sicher). Kennst du Rehakids? Frag doch mal da nach, da kennen sich viele mit Widerspruch usw. aus. Dort findest du auch die Pflegegeldfibel, da ist alles genau beschrieben und, wenn ich mich richtig erinnere, auch eine Liste mit den Zeiten, die für den Pflegebedarf eines normalentwickelten Kindes bei den jeweiligen Verrichtungen abgezogen werden. Mit 2 Jahren wird von einem "normalen" Kind allerdings vom Gesetz her schon mal angenommen, dass es laufen kann (Kinder bekommen ab 18 Monate ja auch aG im SBA, wenn abzusehen ist, dass sie es in den nächsten 6 Monaten nicht lernen werden, hat jetzt nichts mit dem Pflegegeld zu tun aber so viel zu der Aussage, dass andere in dem Alter das ja auch noch nicht können).
Wir haben für unseren Sohn mit 16 Monaten PS 1 bekommen und damals keinen Widerspruch eingelegt, weil es uns zu viel Act war, obwohl uns PS 2 von den her zugestanden hätte. Hinterher haben wir uns etwas geärgert.
Wir haben dann mit 24 Monaten die Höherstufung beantragt und auch ohne Probleme bewilligt bekommen.
@Marge: Das nächtliche Umlagern und das vermehrte Wickeln (ich nehme mal an, dass du auch tagsüber oft wicklen musst, wenn du es schon nachts 2-3 mal machst) müsste auf alle Fälle zum Pflegemehrbedarf zählen, eben alles, was über die Wickelzeiten für ein normalentwickeltes Kind hinausgeht.
Meiner Meinung nach geht es nicht drum, ob man PS 1 jetzt im allgemeinen ok findet, sondern ob es dem jeweiligen Kind und für die entsprechende Pflegesituation gerecht wird. Und wenn man das Gefühl hat,dass das eigene Kind falsch eingestuft wurde, sollte man auch Widerspruch einlegen!
Gruß,
Katja

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@ schnecke

Antwort von Marge.S am 04.08.2011, 9:20 Uhr

sondern ob es dem jeweiligen Kind und für die entsprechende Pflegesituation gerecht wird



Da ich , so wie ich es heraus lese die gleiche Situation habe, plus das Kurzdarmsyndrom, zweifle ich eben an das es zu PS 2 reicht.
Denn wie gesagt , das hin und her tragen , und bespielen zählt ja nicht zur Pflegestufe.
Und das ist ja bei der Bewegungseinschränkung das Hauptproblem.
Aber es interessiert keinen ob mein kind mir in die Küche hinterher krabbelt oder läuft, oder ob er unzufrieden ist weil er sich eben nicht hinsetzen kann.
Es geht ja lediglich um das Essen , das waschen und die Therapien.
Und auch wenn ich meinen sohn 2- 3 mal am Tag abdusche und ihn bis zu 13 mal wickeln muss, komme ich auf ca 45 - 60 min mehr aufwand

Aber das ist nur meine meinung, und wenn sie meint das ihr PS 2 zusteht muss sie es eben versuchen

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Re: @ schnecke

Antwort von Schnecke3 am 04.08.2011, 9:42 Uhr

HalloMarge,
doch, ab einem bestimmten Alter zählt das Hin-und Hertragen schon, eben dann, wenn man z.B. Treppen im Haus hat und das Bad und das Kinderzimmer oben und das WZ unten sind. Aber nur für Wege, die zwingend notwednig sind (also z.B: 4 x am Tag zum Ins-Bett-Bringen).
Und ist ja auch ok, wenn du für euch PS 1 für gerechtfertigt ansiehst, kenne ja eure Situation nicht. Aber wenn du schon alleine 45-60 min Mehraufwand für Wickeln und Köperpflege hat, dann noch z.B. 3 Therapien die Woche und regelmäßige Arztbesuche,die je nach Strecke und Wartezeit ja auch noch mal 30 min ausmachen können, dann sind das alleine schon bis zu 90 min Mehraufwand. Dann fehlen zur PS 2 nur 31 min. Wenn du dann noch ein Kind hast, wo schlecht isst, nicht trinken kann, bist du gleich bei PS 2 (60 min werden pauschal für den hauswirtschaftlichen Mehrbedarf anerkannt). Auf jeden Fall sollte es bei dir nicht kanpp sein für die PS 1 (die hast du mit 45 -60 min Mehraufwand bei der Grundpflege bereits erreicht, da bei PS 1 45 min für den hausw. Mehraufwand dazugezählt werden).
Aber das muss jeder selbst sehen. Und die Frage ist ja auch immer, was vom MDK anerkannt wird.
Gruß,
Katja

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Re: Wir haben die Pflegestufe 1

Antwort von Kauko:-) am 04.08.2011, 9:42 Uhr

Pflegestufe 2 ?
Warum ?

Da steht sie Marge ja wohl tausendmal eher zu.
Alles andere wurde ja schon geschrieben

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Re: @ schnecke

Antwort von Marge.S am 04.08.2011, 9:56 Uhr

ne bei diesen minuten ist die Therapie schon drin.
wie gesagt sie kann es versuchen, aber ich glaube nicht das es ausreicht. Zumindest nicht im moment.

Lg

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Re: Wir haben die Pflegestufe 1

Antwort von Fiorella am 04.08.2011, 10:11 Uhr

Danke für eure Antworten! Ich möchte noch dazu schreiben, meine Tochter ist stark Muskelhypoton, Sehbehindert und hat noch sehr viele andere Baustellen. Sie kann nichts allein auch nicht sprechen und wiegt dazu 15 Kg. Ein Tagebuch habe ich nicht geführt. vielleicht wurde sie deswegen so niedrig eigestuft. Ich bin auch mit der 1 volkommen zufrieden, nur sind wir gerade 600 km weit Umgezogen und durch den Stress bin ich etwas verwirrt ob das jetzt so ok ist oder ob ich handeln soll. Deswegen auch meine Frage. Ich denke ich belasse es erst einmal, in 6 Mon kommt ja die MDK wieder. Sollte sich an der Entwicklung nichts ändern werde ich die PS 2 beantragen.

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Re: Wir haben die Pflegestufe 1

Antwort von Schnecke3 am 04.08.2011, 10:29 Uhr

Hallo Fiorella,
in 6 Monaten kommt der MDK schon wieder? Oder meinst du damit die halbjährliche Pflegeberatung, die jeder, der eine PS hat, in Anspruch nehmen muss? Da wird die PS nicht überprüft, sondern es geht darum, zu schauen, ob die Qualität der Pflege sichergestellt ist. Ist aber reine Routine und du kannst selbst auswählen, über welchen Pflegediesnt/ Lebenshilfe etc. du diesen Termin ablaufen lassn willst. Kann aber auch sein, dass sie bei euch eine so kurze Zeitspanne bis zur Wiederbegutachtung angesetzt haben, bei uns hat der Gutachter eine Wiederbegutachtung nach 2 Jahren empfohlen (und daran hält sich die Kasse wohl meistens).
Aber du kannst natürlich jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen, die Zeiten, die abgezogen werden, werden ja immer kleiner.
Wir haben damals ja auch keinen Widerspruch eingelegt, weil wir anderes im Kopf hatten und dann ein paar Monate später die Höherstufung beantragt.
So ein Pflegetagebuch zu führen, ist aber immer sinnvoll!
Gruß,
Katja

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@Schnecke3

Antwort von Fiorella am 04.08.2011, 10:37 Uhr

Du hast recht, hab mir das Schreiben noch mal durchgelesen.
Die Pflegeberatung kommt.
Liebe Grüße

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Mein Großer hat die Pflegestufe I und mein Kleiner die II

Antwort von Tanny_2502 am 04.08.2011, 14:04 Uhr

Der Große hat eine Hemiparese nach Hirnblutungen, ist heute 9 jahre alt und braucht sogar noch beim Anziehen Hilfe.

Der Kleine hat das Kanner-Syndrom, ist heute 5 Jahre alt - trägt noch Windeln und muss Rund-Um-die Uhr Betreut werden.
Wir haben für ihn im März diesen Jahres die Pflegestufe II anerkannt bekommen.

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Re: Wir haben die Pflegestufe 1

Antwort von 4hamänner am 04.08.2011, 23:48 Uhr

Du solltest auf jedenfall das Gutachten anfordern.

Dann kannst du in Widerspruch gehen.

Es mag einigen hier vollkommen ausreichend erscheinen, dass sie die PS 1 gegeben haben, aber die Art der Begutachtung war - so wie du das beschrieben hast - absolut nicht in Ordnung.

Bei einer Begutachtung durch den MDK muss sich der Gutachter ein Bild von der zu pflegenden Person und dem häuslichen Umfeld machen. Es muss der Pflegebedarf erfasst werden, d.h. welche Pflegetätigkeiten wie oft nötig sind und wie lange sie dauern. Ohne eine genauere Betrachtung des zu pflegenden Kindes (also sich selbst ein Bild davon zu machen, was das Kind kann) ist das wohl nicht wirklich möglich.

Wenn also das Gutachten nicht sehr zu eurem Gunsten ausgefallen ist, würde ich in Widerspruch gehen. Es sollte dann eine neue Begutachtung stattfinden. Bis dahin solltest du ein Pflegetagebuch anlegen. Das ist auch für dich ganz aufschlussreich, denn dann siehst du, was wirklich alles an Pflege anfällt. Als Mutter eines kleinen Kindes tendiert man dazu, das zu unterschätzen. Wichtig ist auch (wenn zutreffend) mal über 14 Tage, den Pflegbedarf in der Nacht zu dokumentieren (Umlagern, Wickeln, Trinken ... Beruhigen zählt leider nicht).

Es stimmt, was Marge schrieb, dass ein Mehraufwand für Spielen und Beschäftigung nicht zählt, aber ALLES was für Schlafen, Hygiene, Ernährung und Therapie (mind. alle 14 Tage und außerhalb des Hauses) nötig ist. Mit einem hypotonen und motorisch behinderten Kind, das entwicklungsverzögert ist und eine Empfindungsschwäche im Mund hat, ist das schon mehr als ein Full-time-job!

Liebe Grüße
Anja (wie haben PS 3 seit Sebastian 4 Jahre alt ist)

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Re: Wir haben die Pflegestufe 1

Antwort von ohmami am 05.08.2011, 19:05 Uhr

Die Einstufung richtet sich schon auch nach dem zeitlichen Pflegeaufwand.
Die Einstufung gleicht aber leider Eiskunstlauf, der eine Prüfer so, der andere anders...es gibt zwar Vorgaben, aber die sind dann Auslegungssache. Widerspruch einlegen und sich dann auch mal richtig selbst schlau machen schadet nicht.
Ich habe einen Patienten der mit Ca völlig bettlägerig ist und nichts mehr alleine kann, er ist absolut pflegebedürftig und abhängig bei jeder Art Bewegung, Lagewechsel , Essen, Trinken und Ausscheidungen...der hat Stufe 2 bekommen und eine andere patientin läuft mal locker mit Rollator von einem Dorf ind nächste zum Einkauf und hat auch Stufe 2.
Muss man nicht verstehen...man muss sich aber auch nicht alles bieten lassen.
Beschwerde einlegen und richtig Rabatz machen kann durchaus was bewirken

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