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Geschrieben von Abbey am 09.10.2009, 18:50 Uhr

Trisomie21

Hallo ihrs!
Meine Tochter hat ja das Down Syndrom, ist aber sonst komplett gesund. Können wir dennoch den Schwerbehinderten Ausweis beantragen?
Mit Trisomie würde man wohl automatisch als Schwerbehindert gelten... allerdings kommt es mir merkwürdig vor, da sie ja bisher total altersgerecht und gesund ist?
Habt ihr da ne Ahnung von?
Gruß Abbey

 
3 Antworten:

Re: Trisomie21

Antwort von Timchen am 09.10.2009, 19:39 Uhr

Hallo, meine Freundin hat auch ein Kind mit Down-Syndrom. Er hatte ein Loch im Herzen, welches aber erfolgreich operiert wurde und ist ansonsten gesundheitlich topfit. Er hat einen Behinderten Ausweis und bekommt auch Pflegestufe 2. Ach ja, er ist mittlerweile 5 Jahre alt und die Pflegestufe hat er wohl hauptsächlich dafür bekommen, dass er noch nicht trocken ist. Gruß Silke

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Re: Trisomie21

Antwort von 4hamänner am 11.10.2009, 1:37 Uhr

Hallo Abbey,

natürlich könnt ihr den SBA beantragen, aber das Ergebnis ist eher fraglich. Der GdB im Schwerbehindertenausweis ist abhängig von den Einschränkungen, die das Kind hat und den Prognosen der Ärzte.

Deine Tochter ist - wenn ich mich recht erinnere - noch sehr jung, so dass beides schlecht einschätzbar ist. Angenommen, deine Tochter wäre 1 Jahr alt und würde sich weiter recht gut machen, dann würdet ihr vielleicht einen Schwerbehindertenausweis bekommen, aber vielleicht mit einem GdB von 20. Das würde euch überhaupt keine Vorteile bringen (vielleicht ein paar wenige Steuererleichterungen). Andererseits könntet ihr jetzt einen höheren GdB bekommen, wenn ihr einen Arzt habt, der die Zukunft eurer Tochter eher pessimistisch sieht.

Wirklich hilfreich ist der SBA ab einem GdB 80 mit den Kennzeichen B und aG. Das betrifft Kinder, die voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht oder nur sehr kurze Strecken laufen werden können. Dann bekommt man einen Parkausweis, kann als Begleitperson kostenlos im Nahverkehr fahren, kann Fahrten mit dem Auto über die Steuer absetzen und das Auto auf das Kind schreiben lassen (Steuer - darf dann aber auch nur für das Kind genutzt werden). Ich glaube jedoch nicht, dass ihr diese Einstufung bekommt, da Kinder mit Down Syndrom meist laufen lernen - nur eben später (unterschiedlich).

Was die Pflegestufe betrifft, habt ihr jetzt wahrscheinlich auch (noch) keine Chance. Hierbei wird der MEHRBEDARF der Pflege (keine Behandlungspflege also keine Therapie oder Medikamente etc) erfasst. Also wenn dein Kind mehr Zeit und Hilfe beim Essen, Trinken, Toillette, Bad, Anziehen ... als ein gleichaltriges Kind braucht, dann könntet ihr Anspruch auf Pflegegeld haben. Positiv für uns Mütter ist, dass auch Fahrzeiten zu regelmäßigen Therapien und Arztbesuchen (mind. alle 2 Wochen) dazu zählen. Die Verleichszeiten werden mit 1, 2 und 4 Jahren angepasst. Dann lohnt es sich, nochmal genauer hinzuschauen .

Liebe Grüße
Anja

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Re: Trisomie21

Antwort von Abbey am 11.10.2009, 10:14 Uhr

Danke euch für die Antworten. Ja, das dachte ich mir schon, dass es bestimmt noch zu früh ist, denn sie ist ja wie ein gleichaltriges Baby (8Wochen). Benötigt keine Mehrpflege und ist gesund. Sie ist sogar pflegeleichter als es ihr Bruder war bzw ist.... er ist jetzt 2,5 und für ihn bräuchte ich eher eine "Aufwandsentschädigung"
Gruß Abbey

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