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Geschrieben von messa am 27.01.2009, 11:13 Uhr

Sprachheilschule

Hallo,

mein Sohn muss wegen seiner Entwicklungsverzögerungen nun in eine Sprachheilschule.

Nun ist es so, das die eine Schule 10 km weg ist, d.h. er würde früh eine viertel Stunde mit dem Taxi fahren, was ja optimal wäre.

Jetzt habe ich einen Brief vom Sozialamt bekommen, das mein Sohn in eine andere, 45 km entfernte Schule müsse, da die andere nicht in unserem Landkreis liegt....

Ich bin total von den Socken, sowas nennt sich zum Wohle des Kindes?
Er wäre tgl. von 5.30 Uhr bis 17.00 unterwegs!!!
Ist das nicht eine Unverschämtheit einem Kind, was es sowieso schon schwer hat, das anzutun?

Hat von Euch jemand eine Ahnung, ob man hier was machen kann? An wenn wendet man sich? An den Landrat??

Ach Mensch, ich dachte, endlich haben wir unseren Weg gefunden....könnte heulen

Traurige Grüße und danke für Tips.

 
2 Antworten:

Re: Sprachheilschule

Antwort von Isabel am 27.01.2009, 14:20 Uhr

Hallo
Wende dich doch beim Jugendamt...oder vielleicht gibt es bei euch auch eine Einrichtung wie bei uns. Die heisst Frühförderstelle für entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder oder halt bei der Caritas...

Mehr Ideen hab ich leider nicht...
Bei uns sieht es nähmlich genauso aus...denken schon daran ihn eventuell in die Waldorfschule zu schicken... mal sehen ...haben ja noch 1 Jahr Zeit

lg Isabel

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Re: Sprachheilschule

Antwort von Biohuschel am 27.01.2009, 17:33 Uhr

Hallo bin Sonderschullehrerin und kenne leider auch solche sinnlosen Dinge,

also wende dich doch bitte direkt an die nähere Schule und rede mit der Direktorin. Ich kenne Mütter die haben es in einem anderen Bundesland geschafft. Dann könntest du mit dem Schulverwaltungsamt reden.
Sage dein Kinder würde die Belastung soziale emotional nicht schaffen.
Es könnte sein, dass sie dir das Taxi zur näheren Schule nicht zahlen. Dann könntest du beim Jugendamt nachfragen, die übernehmen, wenn auch ungern, manchmal die Kosten. Gehe zum Kinderarzt und lass dir ein Schreiben aufsetzen, dass dein Kind diese Belastung nicht schafft.

Ansonsten kannst auf jeden Fall Einspruch einlegen und einen Antrag auf Gemeinsamen Unterricht stellen. Also vielleicht kann er an eine Grundschule und wird durch einen Sonderpädagogen gefördert.

Mehr fällt mir leider nicht ein.
Viel Glück

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