Geschrieben von Jannis4 am 26.09.2009, 20:50 Uhr |
Hinweis: Ferienfreizeit /Abrechnungsmöglichkeit für Handycap-Kinder!!!
Hallo,
wollte mal kurz nachfragen, ob es Euch auch bekannt ist, dass man unter bestimmten Umständen für "Handycap-Kids Ferien/Reisen" über einen weiteren Topf der Verhinderungspflege abrechnen kann?
Falls ja - hat sich meine Info hier eben erledigt!
Ansonsten sende ich Euch gerne nähere Infos zu!
Wir haben es in diesem Jahr erfahren und noch "kurz vor 12" abklären können und somit anders abrechnen können!
LG
Re: Hinweis: Ferienfreizeit /Abrechnungsmöglichkeit für Handycap-Kinder!!!
Antwort von Tanny_2502 am 27.09.2009, 11:58 Uhr
Hi,
könntest du mir nähere Infos zukommen lassen?
Ich habe 2 behinderte Söhne und bekomme von beiden in der Verhinderungspflege den Höchstsatz von 200,-€ pro Monat, den ich aber bisher noch nie benutzt habe, da sich keiner zutraut meine Kiddies zu betreuen.
LG
Miri
Re: Hinweis: Ferienfreizeit /Abrechnungsmöglichkeit für Handycap-Kinder!!!
Antwort von feeli78 am 27.09.2009, 17:57 Uhr
hallo,
kannst du mir auch nährere infos bitte zukommen lassen?
unser sohn hat pflegestufe 2 und wir nutzen halt die 1470 euro stundenweise verhinderungspflege über eine privatperson die wir eingestellt haben. wir würden zusätzlich aber noch die 200 euro betreuungleistungen pro monat bekommen, dazu müssten wir aber jemanden finden der von einer offiziellen stelle (zb. FED angestellt ist) und zu uns kommt. darüber haben wir bisher aber keine geeignete person gefunden. leider!
LG
Re: Hinweis: Ferienfreizeit /Abrechnungsmöglichkeit für Handycap-Kinder!!!
Antwort von Jannis4 am 28.09.2009, 13:29 Uhr
Hallo,
also die 200,00 € rechnen wir über die Lebenshilfe ab. Aber es gibt auch den familienunterstützenden Dienst oder in manchen Städten heißt es Behindertenreferat. (Andere Stadt anderer Name)
Ich meinte aber einen weiteren III. Topf: Der zählt eigentlich auch zur Verhinderungspflege, die Summe ist ähnlich hoch und kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Diese wiederum ist aber auch nur, wie die 200,00 € der außergewöhnlichen Betreuungsleistungen über eine solche Einrichtung abzurechnen, die ein spezielles Haus während der 2 wöchigen Freizeitmaßnahme aufsucht.
Kennst Du diese Möglichkeit? Gebe Dir sonst einen Link!
LG
Re: Hinweis: Ferienfreizeit /Abrechnungsmöglichkeit für Handycap-Kinder!!!
Antwort von cairam2000 am 29.09.2009, 7:56 Uhr
Hi!
Hast PN
Re: @all -.---. ich hoffe, ich habe allen geantwortet und niemanden vergessen?
Antwort von Jannis4 am 01.10.2009, 10:05 Uhr
Ansonsten bitte melden!
LG Und viel Erfolg!!!!
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