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Geschrieben von 3wildehühner am 27.02.2012, 14:11 Uhr

@liha

hallo liha!
bei uns in nrw wird bei der errechnung der deutschnote die unternote rchtschreibung einfach, die beiden anderen unternoten zweifach gewertet.
also bei note lesen 3, sprachgebrauch 2 und rechschreibung 3 würde (6+4+3):5=2,6 und damit eine 3 auf dem zeugnis bedeuten.
bei der errechnung des gesamtzeugnisdurchschnitts rechnest du bei der deutschnote entweder nur mit der gesamtdeutschnote oder du rechnest nur mit den unternoten, wobei man dabei beachten sollte, diese dann als 5 fächer, bei dem bsp. oben also 3+3+2+2+3 einfließen zulassen, auch beim teilen.
lg
3wildehühner

 
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