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Geschrieben von huevelfrau am 03.11.2009, 9:59 Uhr

ups war ein kleiner Fehler drin

Bei uns wird bis zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform bezahlt. Wenn Töchterchen nicht nach Realschule x möchte, sondern lieber nach y, die aber weiter entfernt ist, wird nicht bezahlt.

Ansonsten schon, ab einer Entfernung von 3,5 km.

Die Schule hat die Beförderungspflicht.

 
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