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Geschrieben von ohmami am 10.12.2010, 23:28 Uhr

Sturz..Cd- Player hinüber...wer zahlt?

Mein 8 jähriger ist im klassenzimmer über einen Ranzen gestolpert.
Im Fallen hat er sich im Kabel des CD- Players verfangen und diesen zu Boden gezogen...nu is er hin ( der Player, nicht das Kind)
Nun kam die Lehrein und meinte ich müsse das Gerät zahlen.
Mein Sohn hätte ihn zerstört.
Naja im übertragenden Sinne...der Player ist ja in Folge des Sturzes zu Bruch gegangen...bin ich tatsächlich rechtlich verpflichtet das teil zu ersetzen oder gibt es da seitens der Schule eine Versicherung???
Ich meine der Lütte hat das Ding ja eben nicht absichtlich kaputt gemacht?!

 
24 Antworten:

Re: Sturz..Cd- Player hinüber...wer zahlt?

Antwort von IngeA am 11.12.2010, 7:38 Uhr

Hallo,

ähm, was hatte der CD-Player im Klassenzimmer verloren, oder war es der CD-Player der Schule? Und warum hängt da ein Kabel so rum, dass man sich drin verfangen kann? Und wessen Ranzen war das, über den er gestolpert ist?
Ich weiß die rechtliche Lage nicht, aber das der CD-Spieler runtergefallen ist, war sicher nicht die Schuld deines Sohnes. Wenn du ne Haftpflicht hast, würde ich das darüber abwickeln (und die Beurteilung ob das Gerät zu zahlen ist der Versichung überlassen). Ansonsten würde ich nochmal mit der Lehrerin sprechen, so wie du es geschildert hast würde ich nicht zahlen. Da waren schließlich 3 Faktoren dran beteiligt und nicht nur dein Sohn.

LG Inge

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Du hast doch

Antwort von Henni am 11.12.2010, 8:01 Uhr

eine Haftpflichtversicherung genaus für solche Fälle! Denn wenn die LEhreirn meint, er hat SChuld (vielleicht hatte sie ja grad vorher 20 mal gesagt er solle sitzenbleiben oder woanders langgehen oder weiß der Geier, dnan ist das doch ein schöner klarer Fall für DEINE Haftpflicht! "Die SChule" hat so keine Versicherung, das wäre ja ztoll, denn ALLEs was in der HSCule kaüuttgeht waren ja nun mal entweger die Schüler oder ein Lehrer. Und die haben doch wie gesagt alle eine eigene Versicherung! Wenn man einen "Schuldigen" gefunden hat, ist das doch für die klasse prima und dir persönlich kann es doch ehrlich gesagt danna uch "egal" sein, ist ja wie du schreibst nciht mit Absicht gewesen! Also: einreichen!


LG HEnni

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ganz so einfach ist das nicht @Henni

Antwort von glückskugel am 11.12.2010, 8:40 Uhr

Naja, ganz egal ist es auch wieder nicht, wenn man die eigene Versicherung bemüht. Verursacht man nämlich zu häufig Schäden, kündigen die gern mal und nehmen Dich in eine Kartei auf, dass Du auch bei anderen Versicherungen nicht mehr aufgenommen wirst.

Keine Sorge, das passiert nicht nach dem ersten Schadensfall, aber man darf eben auch nicht zu sorglos Schäden melden. Donst hat man irgendwann keine Versicherung mehr, wenn etwas wirklich teures (Kind zündelt irgendwo oder fährt Fußgänger mit dem Skateboard um und verletzt ihn schwer) passiert.

Hier in dem Fall müsstet ihr (und eure Versicherung) wahrscheinlich nicht zahlen. Kommt auf den genauer Hergang an. Deinem Sohn müsste zumindest Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Mit 8 sind da aber noch nicht so hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zu stellen. Schuld hätte er etwa, wenn sie sich im Zimmer geprügelt hätten oder trotz Ermahnung immerzu rumgerannt wären. Einfach nur irgendwo langlaufen und Stolpern reicht sicher nicht. Zudem wäre sicher eine Mitschuld der Lehrerin anzunehmen, falls das Kabel in einem Laufweg gespannt war.

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??? Und wer zahlt es deiner MEinung nach????

Antwort von Henni am 11.12.2010, 8:53 Uhr

Hallo

das ist merkwürdig, denn bei UNS an der SCHule läuft es SO:

Wenn schüler wirklich aus Versehen was kaputt machen, zahlt es selbstverständlich und völlig legal deren versicherung. Wenn sie sich prügeln oder mit Wut irgendwo reintreten oder so, dann zahlen sie es SELBST; denn DAs deckt eine Versicherung nciht ab!

Wenn niemand es zahlt gibt es keinen CD Player! Woher soll der denn bezahlt werden?????

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Henni hat Recht

Antwort von Schreckschraube am 11.12.2010, 9:53 Uhr

Wenn die Schüler mit Absicht etwas zerstören, zahlt die Versicherung nicht! Bei uns gibt es große Glasscheiben, die gern mal Riesensprünge bekommen, wenn die Kids aus Wut dagegen treten. Das zahlt deren Versicherung nur, wenn es aus Versehen geschehen ist.
Ein Schüler hat mal einen Nachtspeicherheizkörper umgeworfen, die Mutter streitet sich heute noch mit der Versicherung herum.
Der CD-Player ist aber eine ganz klare Sache. Er bleibt am Kabel hängen, das Ding fällt und ist kaputt. Wo soll da das Problem sein? Genau dafür schließen Eltern Haftpflichtversicherungen ab! Die Schule zahlt das nicht. Wovon auch?
Mir hat mal ein Schüler mit dem Locher die Tasche gelocht. Ich habe mir eine neue Tasche gekauft. Die Eltern haben die alte Tasche bezahlt. Und mit Sicherheit hat das keine Versicherung übernommen.

LG Dany

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Re: @IngeA

Antwort von montpelle am 11.12.2010, 11:37 Uhr

"so wie du es geschildert hast würde ich nicht zahlen."

Der Sohn hat den Schaden verursacht, wenn auch schuldlos. Deshalb muss er, bzw. die Eltern, bzw. die Versicherung dafür zahlen.

Unabhängig davon sollte man seinen Kindern vorleben, dass man für Schäden, die man verursacht hat, auch wenn es unbeabsichtigt war, geradesteht.

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@Henni @Schreckschraube

Antwort von glückskugel am 11.12.2010, 13:19 Uhr

Es war eine juristische Frage und ich habe eine juristische Antwort gegeben. Wenn ihr das alles besser wisst, dann nur zu. Die Fragestellerin kann dann ja entscheiden, ob sie der Anwältin glaubt oder den juristischen Laien.

Und nochmal: Klar würde das die Versicherung zahlen. Habe nie was anderes behauptet. Aber man muss bei sowas immer abwägen, ob man es meldet. Weil eben irgendwann gekündigt wird. Da kann es manchmal besser sein, es privat zu zahlen. Kommt immer darauf an, wie oft man die Versicherung schon in Anspruch genommen hat. Insofern habe ich nur Hennis "Wo ist das Problem?" etwas relativieren wollen. Sollte es das erste Mal sein, ist es natürlich kein Problem.

Und nochmal: Die Verpflichtung, es zu zahlen hängt von tausend Details ab, die wir hier nicht kennen. Insbesondere von einer eventuellen Mitschuld anderer Personen.

Ich selbst würde es wahrscheinlich als Mutter einfach zahlen, wenn es nicht zu viel ist. Oder einen neuen Rekorder besorgen. Stur wäre ich nur, wenn das Kabel wirklich ganz blöd da hing.

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Warum so giftig?

Antwort von Henni am 11.12.2010, 13:41 Uhr

Hallo Frau Anwältin,

ist doch prima, sind wir uns also einig, dass das ganz klar ein Fall für die Haftpflicht ist. Warum also so giftig? Ich nehe meine Haftpflicht ca alle 3 Jahre mal für ungefähr so einen Betrag wie nen CD Player in Anspruch und denke, dass es bei den meisten wohl ähnlich ist. Da käme cih halt cniht auf die IDee, den CD PLayer so zu zahlen, denn GENAU DAFÜR hat man ja die versicherung. Warum so aggressiv?

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Zu wenige Informationen über die Umstände

Antwort von Phase1 am 11.12.2010, 14:42 Uhr

Wem gehört der CD-Player und was hatte dieser überhaupt im Klassenzimmer zu suchen?
War das Gerät eindeutig gefahrenträchtig angebracht?
Wenn ja, wer war für die unfallträchtige Anbringung des Geräts verantwortlich?
Hat die Lehrerin ihre Aufsichtspflicht verletzt oder nicht?
Warum ist der Junge im Klassenzimmer umhergelaufen?
Wurden Aufforderungen zum Hinsetzen vom Schüler nicht befolgt?
Waren noch andere Schüler an der Ursache des Sturzes beteiligt?
etc.pp.

Einige dieser (Streit-)Fragen werden in befriedigender Weise wahrscheinlich nur vor einem Gericht erörtert werden können. Es ist abzuwägen, ob dieser Aufwand in einem Verhältnis zum Nutzen steht oder ob es für alle Beteiligten nicht einfacher ist, das Ganze über die Haftpflichtversicherung zu regeln.

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Re: Warum so giftig?

Antwort von glückskugel am 11.12.2010, 14:50 Uhr

Du magst es nicht, wenn bei Deinen Beruf alle meinen, es besser zu können, ich mag das bei meinem nicht. So einfach ist das

Alle 3 Jahre ein CD-Player mag noch okay sein. Aber jeder Schadensfall gibt der Versicherung ein Sonderkündigungsrecht (natürlich muss sie den dann trotzdem noch zahlen). Das kann man solange ausreizen, bis es irgendwann mal zuschlägt. Lies einfach mal zu der Thematik nach, dazu gibt es viele Verbrauchertipps im Netz. Den Eltern zu raten "Egal, ob das Kind nun Schuld hat oder nicht, melden Sie es doch einfach der Versicherung, dann kann Ihnen das doch egal sein." ist aber eben nicht so ganz korrekt.

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Re: Zu wenige Informationen über die Umstände

Antwort von glückskugel am 11.12.2010, 14:53 Uhr

Das unterschreibe ich jetzt mal. Phase1 hat die Streitfragen gut zusammengefasst. Eine gerichtliche Klärung ist hier unsinnig und unverhältnismäßig.

Es gibt im Grunde 3 Möglichkeiten:

1. Haftpflicht
2. selbst zahlen
3. nicht zahlen und die Sache aussitzen (wobei das je nach Lehrertyp möglicherweise Nachteile für das Kind haben kann, meistens ist die Sache aber schnell vergessen)

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Ja, lasst uns das gerichtlich klären *prust*

Antwort von Schreckschraube am 11.12.2010, 18:40 Uhr

Man kann es auch echt übertreiben. Die Versicherung schmeißt den Versicherten bei Einforderung von einer Versicherungsleistung raus, deshalb klären wir gerichtlich, ob nicht doch die Lehrerin schuld war

Wohl dem, der euch nicht als Eltern in der Klasse hat!!!

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Re: Zu wenige Informationen über die Umstände

Antwort von montpelle am 11.12.2010, 19:06 Uhr

"nicht zahlen und die Sache aussitzen"

Dass man daran ernsthaft denken kann, wenn das eigene Kind den Schaden nunmal verursacht hat.

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Ich dachte immer, dass die jeweilige Schule ein solche Versicherung hat!

Antwort von lali77 am 11.12.2010, 20:00 Uhr



Klar für bestimmte Fälle kommt sicher die eigene Haftpflicht auf, aber ich dachte, dass für solche Fälle jede Schule (Gemeinde) eine eigene Haftpflicht hat. Es war ja eher ein Unfall und nicht mutwillig...

Na ja, ist wohl so, dass Ihr es zahlen müßt bzw. Eure Versicherung.

War der Recorder denn sehr teuer?

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Re: ??? Und wer zahlt es deiner MEinung nach????

Antwort von glückskinder am 11.12.2010, 20:09 Uhr

Und was ist, wenn sie keine haben? nicht jedes Elternteil kann sich eine leisten.

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@montpelle

Antwort von glückskugel am 11.12.2010, 20:51 Uhr

Nein, ich kann es einfach nicht stehen lassen, weil es juristisch absoluter Unsinn ist:


Man haftet nur dann für Schäden, wenn man dafür verantwortlich ist. Maßstab hierfür ist, dass einem zumindest Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Wenn Du es nicht glauben magst, lies es im BGB nach: § 823

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Nachtrag

Antwort von glückskugel am 11.12.2010, 20:53 Uhr

Trotz fehlender rechtlicher Pflicht kann es natürlich eine moralische "Pflicht" geben, so würde ich es hier zumindest empfinden.

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Re: @glückskugel

Antwort von montpelle am 11.12.2010, 20:56 Uhr

Wenn du eine moralische Pflicht sehen würdest, würdest du es nicht auch als eine Möglichkeit sehen, den enstandenen Schaden nicht (!) zu bezahlen und die Sache auszusitzen.

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Re: @glückskugel

Antwort von montpelle am 11.12.2010, 20:58 Uhr

"Die Fragestellerin kann dann ja entscheiden, ob sie der Anwältin glaubt oder den juristischen Laien."

Sind alle, die hier schreiben und nicht Anwalt sind, juristische Laien ?

Und wie in jedem Beruf gibt es auch schlechte Anwälte.

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Nichtigkeit oder nicht - wissen wir hier nicht

Antwort von Phase1 am 11.12.2010, 21:00 Uhr

"Man kann es auch echt übertreiben. "

Ob das übertrieben ist oder nicht, kannst du hier nicht beurteilen.

Da der Wert eines CD-Players sich zwischen 30 und 3000 Euro bewegen kann und die Ursprungsposterin keine näheren Aussagen darüber macht, besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Streitwert eine Höhe hat, die ein Gerichtsverfahren rechtfertigt.

Ob dies hier der Fall ist, ist abzuwägen und hängt tatsächlich vom Wert des Geräts und weiteren Umständen ab, die wir nicht kennen. -> Zu wenige Infos - nichts anderes schrieb ich.

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@montpelle

Antwort von glückskugel am 11.12.2010, 21:15 Uhr

Oh, das ist ein voreiliger Schluss. Ich sehe als Jurist selbstverständlich alle legalen rechtlichen Möglichkeiten und lasse sie in eine Beratung einfließen. Wäre schlimm, wenn ich das nicht täte. Davon völlig umabhängig ist meine persönliche, moralische Auffassung. Meist gebe ich auch diesbezüglich einen Rat, aber ich schwinge mich nicht zum moralischen Gewissen des Mandanten auf.

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Die Schule ist versichert, wenn Menschen sich verletzen

Antwort von Schreckschraube am 11.12.2010, 23:25 Uhr

auf dem Schulweg oder im Sportunterricht zum Beispiel.
Sie ist nicht versichert gegen Schäden, die von Menschen verursacht werden, kaputte CD-Player zum Beispiel.

Phase, sorry ich finde deine Argumentation einfach lächerlich. Hast du jemals eine Schule gesehen, die 3000-€-CD-Player zur Verfügung hat? Wir sprechen hier von einem Versicherungsfall, in dem es im Höchstfall vielleicht 100 € Schaden sind.
Aber spiel nur ruhig noch ein bisschen dein "Fachwissen" aus

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Anwältin?

Antwort von hgmeier am 12.12.2010, 2:30 Uhr

Du bist Anwältin? Dann müßtest du wissen, daß in diesem Fall mindestens mal Fahrlässigkeit vorliegt.

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@hgmeier

Antwort von glückskugel am 12.12.2010, 9:25 Uhr

Exakt. Aber ob auf Seiten der Lehrerin oder auf Seiten des Schülers, lässt sich bei dem spärlichen Sachverhalt eben nicht beurteilen.

Und nochmal: Mein persönlicher Rat wäre in dem Fall auch, einfach zu zahlen bzw. ein neues Gerät zu besorgen. Ganz unkompliziert und bis 50 Euro am besten auch ohne Versicherung. Das war ja das Einzige wogegen ich Einspruch erhoben habe, das "unproblematische" Melden an die Versicherung.

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