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Geschrieben von kuddelmuddel am 20.03.2024, 20:30 Uhr

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ich weiß ja nicht, um welches Bundesland es geht, aber es wird in allen BL ähnlich sein:

Hat das Kind Förderbedarf, wird (im besten Fall auf Antrag der Eltern) ein Gutachten erstellt, dass einen Förderbedarf definiert. Der IQ ist nicht zwingend auschlaggebend, aber richtungsweisend.
In NRW ist ein IQ von 60 übrigens Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ("geistig behindert"), im Medinzinerdeutsch ist es jedoch "nur" als Intelligenzminderung formuliert.

Die Eltern haben die Wahl zischen Förderschule und Gemeinsamen Lernen (Inklusion an der allgemeinen Schule), das Schulamt entscheidet jedoch über den konkreten Förderort (also die Schule - das ist nicht zwingend die nächstgelegene Grundschule)

Die Gutachter*innen (in NRW sinds zwei -Sonderpädagog*in und Regelschullehrkraft) entscheiden gemeinsam anhand von Berichten, hier Logo und Kita, Ärzte etc und nach Verhaltensbeobachtung und ggf Testung

LG

 
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