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Geschrieben von Julie am 03.06.2010, 10:54 Uhr

Schulangelegenheiten .....

ist Ländersache und so kann es - je nach Bundesland - unterschiedliche Regelungen geben.
Gemeinsam wird allen Bundesländern sein, dass sich die Anzahl der Lehrer (Stunden, Stellen) nach der Zahl der vorhandenen Schüler richtet (wenn auch die Quote und der Klassenteiler wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden sein dürften).
Wenn also die Schülerzahl sinkt, gibt es weniger Lehrerstunden an der Schule (damit weniger verfügbares Personal) und das kann dazu führen, dass der Schulleiter irgendwann "gezwungen" ist, eine Klasse aufzulösen - er "darf" daher nicht nur, er "muss".
Wenn dann in einem Jahrgang nicht mehr genügend Schüler vorhanden sind, kann / muss die Schulleitung ggf. jahrgangsübergreifende Klassen bilden.
Oder es werden benachbarte Schulen zusammegelegt (das entscheidet dann aber - zumindest hier in NRW - der Schulträger und die Schulaufsicht mit).
Konsequenzen des Geburtenrückganges .....

 
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