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Geschrieben von Rassel2011 am 08.05.2016, 11:42 Uhr

Re

Ja, das dürfen sowohl Schule, als auch Hort. Die Gründe scheinen ja gravierend zu sein. Ich schätze es jetzt so ein, dass durch das verhaltensauffällige Kind eine Gefahr für die anderen ausgeht und /oder das Lernen und Betreuen der anderen Kinder nicht mehr möglich ist. Wurde das Kind schon sonderpädagogisch überprüft oder habe ich etwas überlesen? Die Mutter sollte als allererstes mit der Schule sprechen und eine Überprüfung veranlassen. Der Hort ist nur zweitrangig, auch wenn die Mutter darauf angewiesen ist. Ein Hort betreut (in der Regel Schüler, die am normalen Schulunterricht teilnehmen können) nicht Kinder mit eventuellem sonderpädagogidschen Förderbedarf.

 
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