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Geschrieben von eleanamami am 08.01.2009, 15:06 Uhr

Re:In Hessen

Du kannst dein Kind unter Angabe von Gründen per Gestattungsantrag ummelden. Gute Gründe hier sind Betreungsbedarf ( Wir haben eine Betreuung bis 17.00 Uhr einschließlich Mittagessen) und Schulform. Unsere Schule schult mit 5 jahren ein. Die Kinder bleiben dann in der Eingangsstufe 1 bis 3 Jahre, in der Regel 2 Jahre. Das heißt platt ,das erste Schuljahr ist auf 2 Kalenderjahre verteilt. Das ermöglicht einen sehr kindgerechten und individuellen Beginn der Schullaufbahn. Viele Eltern wünschen sich dies für ihr Kind ( ich privat auch für meine Schnute) und möchten es bei uns einschulen. Von einer Ablehnung des Antrages hab ich noch nicht gehöert.......

Mitten im Schuljahr zu wechseln wird dagegen schwer sein.....wenn überhaupt möglich. Wir hatten das schon einmal.........Gründe per PN, wenn du mehr wissen willst!

LG

 
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