Geschrieben von Jonahinternos am 23.06.2008, 16:55 Uhr |
nochmal Fahrradprüfung
Hallo,
weiß eigentlich jemand, ob es "nur " eine Prüfung für Kinder ist oder ob da etwas mehr dahintersteckt ? (Sohn fragte, ob er dann immer auf der Strasse fahren dürfe und ansonsten bis er Opa ist auf dem Gehweg fahren muss).
Überings unsere hatten heute das erste mal ihr Fahrrad mit in der Schule und das was mich ziemlich entsetzt hat, war, dass 5!!!Kinder gar kein Fahhrad fahren können.
VG
Jo
Re: nochmal Fahrradprüfung
Antwort von dot am 23.06.2008, 19:37 Uhr
Hängt vom Alter ab: Bis 8 Jahre müssen die Kinder auf dem Gehweg fahren, zwischen 8 und 10 dürfen sie auch auf der Straße, ab 10 dürfen sie nicht mehr auf dem Gehweg fahren. Rechtliche Konsequenzen hat die Prüfung, so weit ich weiß, nicht... In HH heißt sie auch nicht mehr so, sondern Radfahrausbildung.
LG Dot
Re: nochmal Fahrradprüfung
Antwort von huevelfrau am 24.06.2008, 10:36 Uhr
Schliesse mich meiner Vorschreiberin an. Bis 8 müssen sie auf dem Gehweg und nach bestandener Prüfung dürfen sie auf der Strasse. Unsere fangen nach den Sommerferien an. Unsere fährt super Rad, leider in meinen Augen auch zu riskant. Haben einen grossen Hof und da kann man natürlich Gas geben. Muss erstmal üben mit ihr.
Re: nochmal Fahrradprüfung
Antwort von Ebba am 24.06.2008, 13:47 Uhr
Wenn Du aus A bist, dann magst Du recht haben. Für D gilt das von Dir dargelegte nicht.
In D hat die Radfahrprüfung überhaupt keine rechtlichen Auswirkungen.
Auf dem Gehweg fahren müssen die Kinder bis zum 8en LJ und dürfen es bis zur Vollendung des 10en LJ. (§ 2 V StVO)
Liebe Grüße
Ebba
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