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Geschrieben von Trini am 11.06.2009, 12:20 Uhr

Lass mal die Kirche im Dorf!!!

Als unentschuldigte Fehlstunden sollte das in keinem Fall gewertet werden, sobald der Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorliegt.

Und wenn ein Nachkommenn nicht gewünscht wird, ist es halt schwierig.

Trini

PS: Bei uns auf dem Gymnasium ist der Adventsbasar Pflichtveranstaltung, aber mit Entschuldigungsschreiben kann Kind selbstverständlich auch andere fixe Verpflichtungen wahrnehmen.
Unser KFO macht einige wichtige Termine nur Vormittags, da genügt aber auch eine Bestätigung, dass Kind dortwar, damit auf dem Zeugnis die entschuldigte Fehlstunde steht.

 
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