Geschrieben von und am 27.02.2014, 9:41 Uhr |
Im Arbeitsrecht ist es meines Wissens so:
...man bekommt Sonderurlaub für die Hochzeit der Eltern oder für die Hochzeit der eigenen Kinder. Und natürlich für die eigene Hochzeit. Jedoch nicht für die Hochzeit der Schwester des Lebensgefährten der Mutter - rein theoretisch gesehen. In der Praxis ist jedoch mit der Kulanz des Arbeitgebers vieles möglich.
Im Schulrecht wird es sich ähnlich verhalten. Ich würde bei der Schulleitung vorsprechen. Vielleicht habt ihr Glück und man genehmigt euch eine Freistellung zu einer Hochzeit, mit der ihr nur über drei Ecken nicht mal verwandt seid.
- Abmelden wegen Hochzeit ?! Geht das ? - cathy18 27.02.14, 9:18
- Re: Abmelden wegen Hochzeit ?! Geht das ? - aeule 27.02.14, 9:41
- Im Arbeitsrecht ist es meines Wissens so: - und 27.02.14, 9:41
- Re: Im Arbeitsrecht ist es meines Wissens so: - Julia+Christopher 27.02.14, 11:38
- Re: Abmelden wegen Hochzeit ?! Geht das ? - Babsorella 27.02.14, 9:51
- Re: Abmelden wegen Hochzeit ?! Geht das ? - cathy18 27.02.14, 9:54
- Re: Abmelden wegen Hochzeit ?! Geht das ? - Pamo 27.02.14, 9:52
- Bei Uns ist das kein Problem..... - Mercy77 27.02.14, 9:58
- Bei uns kein Problem! - MäuschenNr.3 27.02.14, 10:02
- Für gewöhnlich stellen sich die Schulen nicht quer. - Sodapop 27.02.14, 11:20
- schriftlichen Antrag stellen.... - Caot 27.02.14, 12:25
- Re: Bei uns ist das überhaupt kein Problem! - Windpferdchen 27.02.14, 13:04
- War auch bei uns grad aktuell...:-))) - Anni36 27.02.14, 18:00
- Re: Abmelden wegen Hochzeit ?! Geht das ? - Snaffers 27.02.14, 22:29
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