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Geschrieben von +emfut+ am 18.12.2007, 18:59 Uhr

Ich mal wieder dazu:

Ja.

Sie kann ja auch nicht - wie eine Mutter das vielleicht täte - mit dem einen Störenfried rausgehen. Denn dann ist der Rest unbeaufsichtigt.

Ich sehe das in dem Fall wie der Ausschluß vom Turnunterricht, den die Lehrerin auch aussprechen kann, wenn sie sonst die Gefahr sieht, ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht werden zu können.

Gruß,
Elisabeth.

 
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