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Geschrieben von Henni am 18.12.2007, 18:50 Uhr

Ich mal wieder dazu:

Hallo

also: wenn es eine ganz normale öffentliche kirchliche Messe wäre, dann hätte die Lehrerin damit ncihts zu tun und somit ncihts zu streichen, Es wird wohl also eine Schulmesse sein und somit hätte die Lehrerin wie ihr unten bei mir ja schon festgestellt habt die Aufsicht. Wenn sie aufgrund des vorhergegangenen verhalten eines schülers davon ausgehen kann, dass er eine derartige veranstaltung stören könnte ODER wenn er in irgendeinem anderen Rahmen sich daneben benommen hat unter ihrer Aufsicht DANN kann und MUSS sie als Lehrerin die Aufsicht in der Krich ein diesem Fall ablehnen. Das kann sie nur indem sie ihn ausschließt.

Bei uns an der Hauptschule sind dies auch jedes JAhr ein paar, die aufgrund ihres verhaltens und z. T auf Bitte des Pfarrers hin (!!!!!!) nciht an den Gottesdiensten teilnehmen DÜRFEN.

Soviel dazu.

LG HEnni

 
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