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von dhana  am 22.12.2015, 9:43 Uhr

Hier in Bayern...

Hallo,

hier muss das Übertrittszeugnis der 4. Klasse (gibts im Mai) abgegeben werden. Wahl der Schulform wird nach Noten bestimmt. Man kann allerdings in den Probeunterricht für die jeweilige Schulform gehen.

Mittelschule/Hauptschule darf man sich hier nicht selber aussuchen - da gibts die Sprengelschule die genommen werden muss - es sei denn über Gastschulantrag dem die abgebende und die ausnehmende Schule zustimmen muss, genauso wie alle beteiligen Gemeinden.
Realschule und Gymnasium hat man freie Schulwahl und in der Regel bekommt man auch einen Platz an der Wunschschule. Wenn es nicht die Wohnortnäheste ist, gibt es allerdings keinen Fahrkostenersatz - nicht mal einen Zuschuss, dann trägt man die Fahrkosten komplett alleine.
Ich kenne nur einen einzigen Fall, an dem ein Kind an der Wunschschule abgelehnt wurde - und da war die Begründung es gibt gar keine Busverbindung.
Allerdings gibts die Möglichkeiten, das die Wunschschule absagen darf - z.B. wegen Platzmangel - kommt halt darauf an wo in Bayern... in München gibts das wohl öfters - hier bei uns in der Gegend macht die Schule dann einfach eine weiter Klasse auf.

Gruß Dhana

 
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