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Geschrieben von Simpleton am 02.04.2008, 16:17 Uhr

Gibt es ein Verfahren das der Direktor ...

einer Schule sagen kann auf welche Schule ein Kind kommt ohne das die Eltern da mitzureden haben??

Hallo Ihr,

habe heute ein Gespräch zwischen zwei Eltern teilweise mitbekommen.
Eine Mutter sagte in der Grundschule Ihres Sohnes läuft gerade ein Verfahren gegen das Kind damit es auf eine andere Schule kommt.
Er muss wohl in der 3.Klasse sein und war ein wenig auffällig und wurde von vielen Kindern gehänselt und teilweise auch verprügelt. Wenn dann mal was war war es dieser Junge.

Ich habe leider nicht mitbekommen wie das Verfahren heissen soll aber gibt es sowas das eine Schule sagt " so ihr Kind kommt jetzt da und da auf die Schule und sie als Eltern können nichts dagegen machen"

Klärt mich mal bitte einer auf. Sowas darf oder kann es doch nicht´geben oder??

LG

 
2 Antworten:

Re: Gibt es ein Verfahren das der Direktor ...

Antwort von misty am 02.04.2008, 17:20 Uhr

Hi,

ich denke du meinst wohl den Schulverweiß?
Der Direktor kann dieses Verfahren nach Gesprächen mit den Eltern und einer gewissen Anzahl von "Abmahnungen" durchziehen. Er entscheidet soweit ich weiß aber nur darüber, das das Kind nicht länger auf seiner Schule sein darf...wohin ist da noch ne andere Sache.

Sollte jedoch das Sonderpädagogische Einschulverfahren eröffnet werden liegt die Entscheidung ab da beim Schulamt (zumindest in NRW)

Gruß

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So einfach ist es nun auch wieder nicht

Antwort von Ebba am 02.04.2008, 17:50 Uhr

Ein Schulverweis kann in NRW nur ausgesprochen werden, wenn der Schüler durch schweres und wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernst-
lich gefährdet oder verletzt hat. Allerdings kann der Direktor nicht allein über einen solchen Schulverweis entscheiden sondern es entscheidet die von der Lehrerkonferenz einberufene Teilkonferenz. Dieser gehörenein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassen-
lehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder sonstige pädagogische oder sozialpädagogische Mitarbeiter der Schule als ständige Mitglieder an. Hinzugewählt werden als Mitglieder eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates. Diese nehmen an Sitzungen nicht teil, wenn die Schülerin
oder der Schüler oder die Eltern der Teilnahme widersprechen.
Vor einer Entscheidung ist Schülern und Eltern selbstverständlich auch noch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Ja und wenn dann diese Teilkonferenz sich tatsächlich für den Schulverweis entschieden hat, dann bedarf diese Entscheidung bei schulpflichtigen Kindern auch noch der Bestätigung der Schulaufsichtsbehörde, die die Kinder dann auch einer anderen Schule zuweisen kann.

Du siehst, es ist schon ziemlich kompliziert einen Schüler von der Schule zu verweisen und ein solcher Verweis hat idR auch eine lange Vorgeschichte und kommt für keinen der Beteiligten überraschend.

Liebe Grüße
Ebba

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