Geschrieben von Keks10 am 28.05.2010, 12:30 Uhr |
Fahrradprüfung...???
mein großer hat heute Fahrradprüfung in der schule...drückt mal bitte die daumen................
Re: Fahrradprüfung...???
Antwort von mulle11 am 28.05.2010, 12:58 Uhr
Wievielte Klasse ist er denn?
Daumendrück.
Re: Fahrradprüfung...???
Antwort von Keks10 am 28.05.2010, 13:08 Uhr
4. klasse.........
Re: Fahrradprüfung...???
Antwort von mulle11 am 28.05.2010, 13:15 Uhr
Ja, daß habe ich mir fast gedacht.
Soll bei uns, mein Sohn ist jetzt 2 Klasse, auch dann gemacht werden.
Gruß
Re: Fahrradprüfung...???
Antwort von Tathogo am 28.05.2010, 16:49 Uhr
??
Welche Konsequenz hat denn das "nicht bestehen" der Fahrradprüfung???
Re: Fahrradprüfung...???
Antwort von mulle11 am 28.05.2010, 16:52 Uhr
Soviel ich verstanden habe, dürfen die Kinder dann ohne Begleitung mit dem Fahrrad in die Schule fahren.
Bis dahin müssen sie von den Eltern usw. begleitet werden. Hat wohl
versicherungstechnischen Hintergrund.
Re: Fahrradprüfung...???
Antwort von belugamax1 am 28.05.2010, 18:17 Uhr
wobei sich mir immer die frage stellt, warum die schule so etwas "erlauben" kann. eigentlich entscheiden das doch die eltern, oder nicht? zumal die prüfung keine pflichtveranstaltung ist und auch der besitz eines fahrrads ja nicht vorgeschrieben ist - und wenn sohnemann das rad dann nächste woche bekommt muss er warten, bis die nächste prüfung ist? ne...geht doch gar nicht...
Re: Fahrradprüfung...???
Antwort von +emfut+ am 28.05.2010, 19:49 Uhr
Bei uns haben die "Leihräder" und auch "Leihhelme" für die Kinder, die kein Rad haben. Wobei in Temis Klasse sich die Kinder die Räder dann lieber untereinander ausgeliehen haben. Weil Temis Rad grad kaputt war, hat er die Prüfung mit dem Rad seiner Freundin gemacht - wobei das jetzt nicht die "offizielle" Prüfung von der Verkehrswacht sondern eine "inoffizielle" vom ADAC war, aber die händeln das gleich.
Für die Verkehrswacht-Prüfung gibt es einen Nachholtermin, danach ist Schicht. Das Ergebnis fließt in die HSU-Note ein.
Natürlich darf ein Kind auch ohne bestandene Prüfung am Verkehr teilnehmen. Aber meine eigenen Kinder dürfen erst alleine fahren, wenn sie die Prüfung bestanden haben. Als Radfahrer sind doch einige Verkehrsregeln zu beachten, und viele Kinder kennen diese Regeln gar nicht. Ich bin Schulweghelfer und bin oft entsetzt, was Kinder (und Eltern!!!!) nicht wissen - und was für Kinder alleine mit dem Rad auf die Straße gelassen werden. Derzeit - die Fahrradsaison ist eröffnet - beobachte ich an "meiner" Kreuzung jeden morgen mindestens einen, meistens zwei bis drei Beinahe-Unfälle mit Fahrrädern - und das innerhalb einer halben Stunde.
Gruß,
Elisabeth.
Konsequenzen
Antwort von schneggal am 30.05.2010, 10:46 Uhr
...gibt es soweit keine. Es fließt halt in die HSU Note ein, aber auch nicht immer....ist wohl abhängig vom Lehrer.
Versicherungstechnisch gibt es keinerlei Konsequenzen. Kinder sind generell immer auf den Schulwegen versichert, egal wie sie zur Schule und nach Hause kommen, sogar, wenn sie "grob fahrlässig" gehandelt haben, denn Kinder sind nicht strafmündig und eine Unterlassung der Aufsichtspflicht der Eltern greift hier auch nicht, da Kinder ab der ersten Klasse der Schulweg zugertraut werden darf. Auch ein Erstklässler ist auf dem Fahrrad versichert.
Ob dieser dann auch das nötige Können und Wissen hat, müssen die Eltern entscheiden...nicht die Schule oder die Polizei.
Meine dürfen allerdings auch erst nach der Prüfung mit dem Radl los (meine Große hat 2Tage vor den Pfingsferien die Radlprüfung bestanden) und selbst da bin ich mir bewusst, dass die meisten Schulunfälle mit dem Radl passieren. Aber in Watte packen geht nun mal nicht :)
lg schneggal
mein großer hat bestanden.........juchuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu
Antwort von Keks10 am 30.05.2010, 14:17 Uhr
mein großer hat bestanden.........juchuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu
Das ist aber gar keine Prüfung...
Antwort von Anda am 31.05.2010, 11:25 Uhr
sondern eine Fahrradausbildung.
Durchfallen können da eigentlich nur die Räder, wenn sie nicht verkehrsgerecht sind....
LG
Anda
doch, ist eine Prüfung
Antwort von schneggal am 31.05.2010, 16:44 Uhr
...die ist genauso aufgebaut, wie die Führerscheinprüfung. Es gibt einen Zettel mit Multiple Choice, fragen zu Vorfahrt, etc pp....30 Punkte gab es wohl und wer weniger wie 20 hatte, war durchgefallen. Diejenigen durften dann tagsdrauf nochmal den Test schreiben und nur, wer bei dieser schriftlichen Prüfung bestanden hat, war zugelassen zur praktischen Übung. Und auch bei dieser sind Kinder durchgefallen!! Ganz wie bei den "Großen".
Vielleicht ist das auch mal wieder Bundesland abhängig, aber hier war es letzte Woche so....(Bayern)
lg schneggal
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