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Geschrieben von Vio-1 am 28.01.2010, 19:21 Uhr

AAAAAHHHHH - Schulempfehlung Hessen- Richtigstellung

Hi

Manchmal ist es echt schwer.
Also nochmal:

Es geht mir NICHT um die Empfehlung meiner Tochter.
Es geht mir NICHT um die Empfehlung von Klassenkameraden!
Ich will auch keine Empfehlungen umgehen oder aussetzen oder manipulieren.
Das alles will ich nicht!!!!!!!

Ich wollte nur wissen, ob eine Schule rechtlich dazu verpflichtet ist, eine Empfehlung auszusprechen.
Oder ob die Schulkonferenz sagen kann: Bei Schüler XYZ sprechen wir keine Empfehlung aus und überlassen es ALLEINE der Einschätzung der Eltern (was ja in Hessern THEORETISCH) möglich wäre.
Das hat mich einfach interessiert, nicht wegen einem konkreten Fall, sondern weil ich immer dachte, dass die Schule eine Empfehlung geben muss, auch wenn es schwerfallen sollte, weil das Kind evtl. genau dazwischen steht oder sich die Note durch irgendwelche Gründe verhagelt hat o.ä.

Es war sozusagen eine formale, theoretische Frage, die eben daraus entstand, dass es wohl bei einem Klassenkamerad so gewesen ist. (Wobei man da ja nicht dabei ist...)

Ob man mich jetzt verstanden hat??

Liebe Grüße,
Vio

 
7 Antworten:

JA, ist sie. Hat ich dir schion geschrieben!

Antwort von Henni am 28.01.2010, 19:28 Uhr

ot.

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Danke Henni :-) Ich weiss, aber ich hatte ja noch Antworten am Thema vorbei... :-)

Antwort von Vio-1 am 28.01.2010, 20:42 Uhr

ot

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Re: Danke Henni :-) Ich weiss, aber ich hatte ja noch Antworten am Thema vorbei... :-)

Antwort von Aprilbaby am 28.01.2010, 21:29 Uhr

Das ist auch in Hessen nicht möglich, denn, wenn die Empfehlung mit dem Elternwunsch nicht übereinstimmt, dann müssen die Eltern auf dem Schulamt antreten und erklären, warum sie von der Entscheidung der Grundschule abweichen! Warum auch immer, denn es zählt ja eigentlich nur der Elternwunsch...

Ich habe aber weder deinen anderen Thread noch die dazugehörigen Antworten gelesen und hoffe ich bin nicht am Thema vorbei

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Re: Danke Henni :-) Ich weiss, aber ich hatte ja noch Antworten am Thema vorbei... :-)

Antwort von eleanamami am 28.01.2010, 21:33 Uhr

Nein, dass stimmt nicht!!!! Die Eltern entscheiden......nur den Kindern geht es an den Kragen, wenn es dann nicht klappt!!!!

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Was stimmt nicht?

Antwort von Aprilbaby am 28.01.2010, 21:35 Uhr

???

War es eine direkte Antwort auf meinen Beitrag?!

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Re: Was stimmt nicht?

Antwort von eleanamami am 28.01.2010, 21:48 Uhr

Ja, wenn ich keine Empfehlung zum Beispiel für das Gymn. bekomme und mein Kind dort trotzdem anmelde, muss ich das nicht vor dem Schulamt rechtfertigen....jedenfalls nicht vor unserem.....

Die Schulleitung der aufnehmenden Schule erklärt den Eltern höchstens die Konsequenzen, falls das Kind nicht spurt........

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Re: Was stimmt nicht?

Antwort von Aprilbaby am 29.01.2010, 11:14 Uhr

Dann ist es nichtmal in Hessen einheitlich - hier in Wiesbaden treten alle Eltern an, die ihr Kind gegen die Empfehlung der Klassenkonferenz z.B. auf ein Gymnasium schicken wenn es z.B. eine Realschulempfehlung hat (natürlich nicht, wenn das Kind ein Gymempfehlung hat und auf eine Realschule soll).

Hier ist es sogar letztes Jahr passiert, dass ein Kind mit Gymnasialempfehlung auf eine Gesamtschule gesteckt wurde............wobei das wieder ein anderes Thema ist. In Wiesbaden sind die Gymnasien derart überlaufen, ich bin echt mal gespannt.............mein Sohn kam gerade mit supi Zeugnis heim und hat die Gymnasialempfehlung, weil wir so gerne nach Rhl. Pfalz möchten, haben wir es zur Vorlage dort mit ausgehändigt bekommen.

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