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Geschrieben von LittlePupser am 15.10.2013, 11:57 Uhr

Zwillinge, Elterngeld!

Hey, ich schreibe mal hier, da im Mehrlingsforum nicht so viel los ist.
Ich habe letztes Jahr im April Zwillinge bekommen und war ein Jahr in Elternzeit und habe normal Elterngeld bekommen plus 300 Euro mehr für den zweiten Zwilling. Sprich habe ich dementsprechend nur für einen Zwilling Elterngeld bekommen. Nun wurde im Juli gerichtlich (allgemein und bundesweit entschieden), dass es für Zwillinge auch doppelt Elterngeld gibt, mit der Begründung: Würde man die beiden Kinder hintereinander bekommen, würde man auch für beide Kinder Elterngeld bekommen, da es einem für JEDES Kind zusteht. So weit so gut. Nun habe ich gehört, dass es wahrscheinlich so sein wird, dass, wenn man bei der Elterngeldstelle einen Überprüfungsantrag stellt, man wohl rückwirkend das Elterngeld für das zweite Kind bekommt.

Ist jemand in der gleichen Situation oder hat sogar selbst schon was davon gehört vllt sogar mehr als ich?

 
4 Antworten:

Re: Zwillinge, Elterngeld!

Antwort von Pamo am 15.10.2013, 12:00 Uhr

Guck dazu ins Unterforum "Recht" von Frau Bader. Die Frage wurde dieses Jahr öfter gestellt.

Es wird tatsächlich zweimal Elterngeld bezahlt - wenn zwei Eltern zuhause bleiben. Elterngeld ist Lohnersatz und es wird nur der ausgefallen Lohn ersetzt, nicht zweimal, aber ggfs. für zwei Personen.

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Re: Zwillinge, Elterngeld!

Antwort von LittlePupser am 15.10.2013, 12:03 Uhr

Genau, das war das Urteil vom letzten Jahr. Jetzt gab es aber ein zweites Urteil und ich kenne auch Mamis, die jetzt erst Zwillinge bekommen haben und alleine zu Hause sind und doppeltes EG bekommen, da im Juli diesen Jahres ein neues Urteil gesprochen wurde. Aber danke für den Tipp :-D

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Re: Zwillinge, Elterngeld!

Antwort von Pamo am 15.10.2013, 12:06 Uhr

Oh, tut mir leid, so detailliert habe ich es nicht verfolgt.

Trotzdem glaube ich dass du die beste Auskunft bei Frau Bader bekommst, das muss dort angekommen sein.

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Re: Zwillinge, Elterngeld!

Antwort von dkteufelchen am 15.10.2013, 14:06 Uhr

hallo, leider ist es bei mir schon 10 jahre her und die sachlage etwas anders, aufgeklärt hat uns damals auch keiner wirklich

aber ich habe das doppelte erziehungsgeld damals bekommen.
man sagte mir viel viel später erst, ich hätte auch das einfach erziehungsgeld bekommen können und dafür 5 jahre zu hause bleiben.

also ich denke du musst den überprüfungsantrag stellen und bekommst das geld dann nachgezahlt. ob nun zusätzlich oder ob es mit dem "geschwisterbonus" verrechnet wird, dass weiß ich allerdings nicht.

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