Geschrieben von Mikako56 am 17.08.2018, 12:29 Uhr |
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Vertragsbruch?
Mal eine Frage...
Habe etwas vor 2Wochen bestellt. Habe voraus bezahlt und es hiess morgen am 18.8 kann ich es Abholen.. habe rund 4h hin und zurück zum.Laden mit dem Auto.
Nun fragte ich zur Sicherheit nach damit alles.klappt morgen.
Jetzt hiess es, es werde nicht geliefert bis morgen.
Was kann man da tun? Klar, nichts in dem Sinne aber ist das nicht Vertragsbruch? Ich habe alles schriftlich.
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Pebbie am 17.08.2018, 12:37 Uhr
Man muss dem Verkäufer eine angemessene Zeit zur Nachlieferung einräumen.
So habe ich das gelernt.
Darf ich fragen für was man sich 4 Stunden ins Auto setzt?
Re: Vertragsbruch?
Antwort von pauline-maus am 17.08.2018, 12:41 Uhr
es kommt auch darauf an , was du vom vertragspartner in diesem fall verlangst.
ware ablehnen und geld retour?
preisnachlass?
brauchst du es den zwingend am 18. oder wäre es egal.? manchmal passieren solche dinge eben.
wenn du nicht vom angegebenen liefertermin abhängig bist, hätte ich verständniss ud etwas geduld, wenn doch ,dann würde ich höfflich um rücktritt des nicht eingehaltenen vertrages bitte. ...das zauberwort dabei ist wirklich: höfflich und nett
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mutti69 am 17.08.2018, 12:45 Uhr
Na, ich vermute es steht nicht im Vertrag, dass eine Bereitstellung der Wäre am 18. garantiert wird. Damit ist es kein Vertragsbruch.
Aber ich bin auch neugierig! Was zur Hölle hast du gekauft und es ist so wichtig, dass man 8 Stunden Fahrt auf sich nimmt?
Re: Vertragsbruch?
Antwort von ösitina am 17.08.2018, 12:47 Uhr
Schließe mich Mutti an es wird kaum schriftlich da so stehen und daher Pech gehabt, und bin auch nun neugierig...
Bekomme ich etwas nicht im Laden bestelle ich es mir allerdings gleich nach Hause, ein nochmaliges in den Laden Gondeln wäre mir persönlich zu doof...
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mikako56 am 17.08.2018, 12:53 Uhr
Es sind insgesammt 4h, also 2hin und 2 zurück. Habe es ev doof ausgedrückt
Es handelt sich um ein Tier, also Achatschnecken. Diese muss man abholen da sie nicht per Post geliefert werden können.
Re: Vertragsbruch?
Antwort von ösitina am 17.08.2018, 12:56 Uhr
Achsoooooo
Ok..das blöd...
Aber wie geschrieben wenn nicht ausdrücklich garantiert wird, hast du wohl pech
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mikako56 am 17.08.2018, 12:58 Uhr
Guten Tag Frau xy
Ich habe ihre Bestellung bereits aufgenommen, diese lautet archachatina
marginata ovum Albino M 3-6cm für 27.- das stück. Diese werden wie besprochen am 18.8 abholbereit sein.
Hoffentlich habe ich ihnen so helfen können.
Besten dank und einen schönen Tag
Freundliche Grüsse
Xy
Das war ihre Mail vor 2 Wochen. Amso es handelt sich um ein Terraristik Fachgeschäft.
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Felica am 17.08.2018, 12:59 Uhr
Kann man schon verschicken, macht aber kaum wer. Habe früher selbst des öfteren Schnecken und Garnelen versendet. Wenn man weiß wie kein Ding.
Davon ab, wie wichtig sind sie dir? Denke mal schon sehr wichtig, oder? Dann hätte ich mit einer einmaligen Verschiebung weniger ein Problem. Zumal du ja jetzt nicht umsonst da hin fährst. Ärgerlich, aber kann halt passieren.
Ich hätte die aber vorher nicht bezahlt, kenne ich so auch nicht.
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mutti69 am 17.08.2018, 13:04 Uhr
Nein, das taugt nicht.
Vertrag ist über die Schnecken. Der 18. zählt als Information. Meine Meinung, ich bin keine Juristin aber kaufmännisch etwas beleckt.
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mikako56 am 17.08.2018, 13:05 Uhr
Ja ich weiss das man sie versenden kann. Aber der Laden macht das nicht leider.
Sie.nehmen auch nur vorauszahlung da die Schnecken beim Züchter vestellt wurden extra für mich und es hiess, er hat diese direkt an Lager.
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mutti69 am 17.08.2018, 13:06 Uhr
Verlang den Chef, sag, du hast dich drauf verlassen und extra Frei genommen, er soll dir im Preis etwas entgegen kommen!
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Nynaeve2018 am 17.08.2018, 13:08 Uhr
Sehr geehrte Frau abc,
Bezugnehmend auf ihre Mail und das von uns geführte Telefonat, finde ich es sehr bedauerlich, das die Schnecken nicht bis zu den von Ihnen in ihrer Mail vom 2.08.garantierten Termin abholbereit sind. Für mich bedeutet diese Terminverschiebung in meiner persönlichen Terminplanung eine sehr ärgerliche Unannehmlichkeit. Sollten bis zum 22.08. Die Tiere nicht abholbereit sein, werde ich von meinem Kaufvertrag zurück treten.
Mit freundlichen Grüßen...
Bezug auf Mail mit Terminankündigung, persönlicher Ärger durch nicht Einhaltung, Fristsetzung...
Klar, ist schon scharf geschrieben, aber Druck würde ich schon aufbauen. Und dann mal schauen, wie sie reagieren. Ansonsten Konsequenzen ziehen und anderweitig bestellen
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mikako56 am 17.08.2018, 13:09 Uhr
Gute Idee Mutti!
Werd ich versuchen so. Ev ist ja win Preisnachlass aushandelbar. Habe noch weisse Asseln reservieren lassen die ich bar bezahlen würde dort, ev lassen sich diese ja als kostenlos verhandeln? Sind immerhin auch 7CHF..
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mutti69 am 17.08.2018, 13:12 Uhr
Dann würde ich das so versuchen!
Viel Glück!
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mikako56 am 17.08.2018, 13:14 Uhr
Danke, Nynaeve2018 für die gute Vorlage!
Ich kann die Schnecken einfach nur jeweils an gewissen Daten abholen.wenn ich Sa nicht arbeite. Mo-Fr ist wirklich keine Zeit bzw fahre ich keine 4h mit den 2 kleinen Kiddys. Und Babysitter istvhier immer schwer.
Sa arbeite ich sporadisch habe ja ganz frisch meinen Vertrag bekommen der ab sofort startet. Ist echt sch...
Oder ich bestehe auf Versand, das wäre am einfachsten echt kakke das! Ich und die Kinder (also der Grosse) haben und natürlich schon mega gefreut.
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Mikako56 am 17.08.2018, 13:20 Uhr
Danke schonmal an alle für die Hilfe!
Re: Vertragsbruch?
Antwort von Nynaeve2018 am 17.08.2018, 13:34 Uhr
Für mich wäre wichtig, wie sie auf einer solchen schärferen Ansage dann reagieren. Ist die Begründung der Verzögerung okay (Totalverlust beim Züchter, Fehler beim Bestellen beim Züchter etc,) würde ich mich versöhnlicher zeigen, kommt aber von der Seite gar nichts, dann wäre es für mich erledigt. Charmantes Mitteilen von "ich habe Mist gebaut" ist auch okay.
Solltest Du tatsächlich die Notbremse ziehen (müssen) dann mit Fristsetzung, wann die Vorauskasse zurück ist.
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