Geschrieben von kaathii am 20.03.2013, 15:56 Uhr |
und nochmal e-bay
fall wurde entschieden.
Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen,dem Käufer steht keine Erstattung zu,und Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall unternehmen.
freut mich.
und,obwohl ich aus hessen komme,wird der schulanfang hier auch immer groß gefeiert mit der ganzen familie und einer großen feier :-)
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