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Geschrieben von Teodor61 am 30.11.2021, 6:31 Uhr

Überstunden bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Hallo, vielleicht kann mir hier einer eine Frage beantworten. Im Netz finde ich leider nichts.

Mein Arbeitgeber hat letzte Woche eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Gericht beantragt.
Wir haben die Abtretungserklärung unterschrieben, da ab jetzt und für drei Monate, Vorlaufigkeit, eine Bank an uns Nettoeinkommen überweist. Wie ist es mit den Überstunden, die jetzt geleistet werden. Laut Vertrag muss ich Überstunden leisten. Aber wenn ich Abtretung unterschrieben habe und die Bank nur Nettoeinkommen zahlt, wer wir mir dann Überstunden bezahlen? Kann ich die in jetziger Situation verweigern?

Danke
Theodor

 
6 Antworten:

Frau Bader im Expertenforum

Antwort von Pebbie am 30.11.2021, 8:23 Uhr

wird Dir das beantworten können.

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Re: Frau Bader im Expertenforum

Antwort von Teodor61 am 30.11.2021, 8:42 Uhr

Vielen Dank

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Re: Überstunden bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Antwort von Clivi8 am 30.11.2021, 9:14 Uhr

Ruf doch mal beim zuständigen Gericht an und frage, welcher Insolvenzverwalter zugeordnet wurde, die Bearbeitung geht dort eigentlich relativ schnell. Dann rufst du den an und erkundigst dich wegen der Überstunden.

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Re: Frau Bader im Expertenforum

Antwort von Sille74 am 30.11.2021, 9:30 Uhr

Da wäre ich mir nicht so sicher (und das meine ich überhaupt nicht fies oder so, aber "nur", weil sie Juristin ist, kennt sie sich nicht in jedem Rechtsgebiet aus, kann sie gar nicht, dafür ist die Juristerei viel zu umfangreich; Frau Bader ist Fachanwältin für Familienrecht).

Ich halte die Chance, hier im RuB (oder im Aktuell) eine gute Antwort zu bekommen für größer als bei Frau Bader. Vielleicht sind hier ja User*innen, die mit der Materie zu tun haben.

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Re: Überstunden bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Antwort von misssilence am 30.11.2021, 20:27 Uhr

Ich habe ab und an damit zu tun. Grundsatz ist:

Alles aus der Zeit vor der Insolvenz ist schwierig. Da bist du Gläubiger wie jeder andere und musst deine Ansprüche ggf zur Tabelle anmelden (das machst du über den Insolvenzverwalter).

Alles nach Insolvenzantrag fällt unter diese Nettovergütung. Die Vergütung für Überstunden musst du jedoch beantragen. Ich meine beim Insolvenzverwalter, aber da bin ich mir nicht sicher. Da sollte aber Google weiterhelfen.

Habt ihr einen Betriebsrat? Der wäre auch ein guter Ansprechpartner.

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Re: Überstunden bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Antwort von Teodor61 am 01.12.2021, 3:08 Uhr

Vielen Dank für eure Nachrichten. Wir haben leider keinen Betriebsrat.

MfG Theodor

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