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Geschrieben von muddelkuddel am 06.07.2012, 20:19 Uhr

@Sphynx

das problem ist - warnschussarrest hin oder her (und den gibts schon, allerdings erst nach einer bewährungsstrafe, also nach "zweitat"))- das zuviel zeit vergeht zwischen tat und urteil!

DAS wiegt in trügerische sicherheit, nicht die potentielle bewährungsstrafe

LG

 
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