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Geschrieben von TanteMine am 28.06.2023, 14:37 Uhr

Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?

Es ist erlaubt, wenn es NIX mit dem Job zu tun hat.

Eine Frisöse (Frisörin) darf zb. dann nicht einfach privat Haare schneiden.. als Beispiel

Aber wenn du in der Pflege arbeitest und deshalb ein BV hast, darfst du zb. auf selbständiger Basis Socken stricken oder Potraits zeichnen und verkaufen als Gewerbe. Also eher sitzende Tätigkeiten.

Ein Arbeitgeber darf nicht ohne Weiteres solche Nebentätigkeiten verbieten.

 
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