Geschrieben von Ellianna am 28.06.2023, 14:29 Uhr |
Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?
Eine Nebenbeschäftigung muss man beim Arbeitgeber anmelden. Ich würde mich als Arbeitgeber ziemlich ärgern, wenn meine Arbeitnehmerin in der Zeit eines BV einer anderen Tätigkeit nachgeht und das bei mir anmeldet. Das ist schon ziemlich dreist. Du kannst die Zeit natürlich zur Vorbereitung nutzen etc. Aber ein Gewerbe anmelden? Würde ich nicht tun. Kommt natürlich aber auch auf die Art des BV an. Ist der Arbeitgeber der Grund (gefährliche Tätigkeit) dann ist es nochmal was anderes, als wenn der Grund bei der Schwangeren liegt (Krankheiten, drohende Frühgeburt). Bei Ersterem kann man darüber nachdenken. Beim zweiten finde ich es völlig unangebracht!
- Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot? - Bibi.Neu 28.06.23, 9:37
- Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot? - Soie 28.06.23, 11:28
- Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot? - Sonnenblume. 28.06.23, 13:14
- Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot? - Bibi.Neu 28.06.23, 17:25
- Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot? - Bibi.Neu 28.06.23, 17:26
- Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot? - Ellianna 28.06.23, 14:29
- Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot? - TanteMine 28.06.23, 14:37
- Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot? - die_ente_macht_nagnag 28.06.23, 15:44
- Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot? - Soie 28.06.23, 11:28
Stillen nicht satt?
Baby schläft nachts fast nichts
Freude und Angst.. erster us
Baby 6 Monate erbricht Impfung?
Narzissmus in der Familie Umgang mit Enkel?
Schlafberatung
Kraulquappen wirklich so gut?
Entzündeter Insektenstich
Teenager als Babysitter- was zahlt Ihr?