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Geschrieben von Bibi.Neu am 28.06.2023, 9:37 Uhr

Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?

Guten Tag,
Ich habe als Pflegehelferin gearbeitet und wurde gerade ins individuelle Beschäftigungsverbot geschickt da der Job psychisch und von der Entfernung und Arbeits Umgebung her zu belastend war.
Nun ist es schon seit längerer Zeit mein Traum mich als Coach selbständig zu machen mit einem Kleingewerbe. Hier kann ich flexibel und von zuhause aus arbeiten. Das extra Geld würde mir und dem Baby gerade auch sehr zu gute kommen. Darf ich mein Gewerbe jetzt anmelden und schonmal erste Anfänge machen? (Natürlich würde ich es auf ein paar Stunden arbeit wöchentlich begrenzen). Wenn ja, was muss ich beachten qua verdienst und Arbeitszeiten das ich trotzdem hauptberuflich noch Angestellte bin?

Vielen Dank im Vorraus!
Mit freundlichen Grüßen.

 
7 Antworten:

Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?

Antwort von Soie am 28.06.2023, 11:28 Uhr

Wer hat das BV ausgesprochen? Wenn es der Arzt war und auf dem BV steht "für jede Tätigkeit" darfst Du nichts machen.

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Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?

Antwort von Sonnenblume. am 28.06.2023, 13:14 Uhr

Und generell darfst du keinen nebenjob oder eine Selbstständigkeit anfangen ohne den Arbeitgeber darüber zu informieren.

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Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?

Antwort von Ellianna am 28.06.2023, 14:29 Uhr

Eine Nebenbeschäftigung muss man beim Arbeitgeber anmelden. Ich würde mich als Arbeitgeber ziemlich ärgern, wenn meine Arbeitnehmerin in der Zeit eines BV einer anderen Tätigkeit nachgeht und das bei mir anmeldet. Das ist schon ziemlich dreist. Du kannst die Zeit natürlich zur Vorbereitung nutzen etc. Aber ein Gewerbe anmelden? Würde ich nicht tun. Kommt natürlich aber auch auf die Art des BV an. Ist der Arbeitgeber der Grund (gefährliche Tätigkeit) dann ist es nochmal was anderes, als wenn der Grund bei der Schwangeren liegt (Krankheiten, drohende Frühgeburt). Bei Ersterem kann man darüber nachdenken. Beim zweiten finde ich es völlig unangebracht!

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Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?

Antwort von TanteMine am 28.06.2023, 14:37 Uhr

Es ist erlaubt, wenn es NIX mit dem Job zu tun hat.

Eine Frisöse (Frisörin) darf zb. dann nicht einfach privat Haare schneiden.. als Beispiel

Aber wenn du in der Pflege arbeitest und deshalb ein BV hast, darfst du zb. auf selbständiger Basis Socken stricken oder Potraits zeichnen und verkaufen als Gewerbe. Also eher sitzende Tätigkeiten.

Ein Arbeitgeber darf nicht ohne Weiteres solche Nebentätigkeiten verbieten.

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Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?

Antwort von die_ente_macht_nagnag am 28.06.2023, 15:44 Uhr

Was willst du den Coachen? Steht dies in Konkurenz/ Interessenkonflikt zu deinem eigentlichen Job (Wettbewerbsverbot)? Hier muss ich Nebenberufliche Tätigkeiten genehmigen lassen; und versichern das es keine Interessenkonflikte gibt. Würden beim Coaching die gleichen Risiken wie für deinen Nebenjob zutreffen?

Ich würde checken, wie das bei deinem AG geregelt ist und die Nebentätigkeit dort anmelden. Eine Freundin ist Flugbegleiterin und Selbständig als Coach (Yoga, Lebenshilfe). Sie konnte die Nebenberuflichkeit trotz Beschäftigungsverbot weiterführen.

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Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?

Antwort von Bibi.Neu am 28.06.2023, 17:25 Uhr

Eine Psychologin. Und ja das kreuzchen steht in der Tat bei jede Tätigkeit. Ich wusste nur nicht ob das nur für ‘Beschäftigungen’ (angestellten verhältnis) Oder auch für selbständige Risiko freie Arbeit gilt.

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Re: Selbständige Nebenbeschäftigung im individuellen Beschäftigungsverbot?

Antwort von Bibi.Neu am 28.06.2023, 17:26 Uhr

Eine Psychologin. Und ja das kreuzchen steht in der Tat bei jede Tätigkeit. Ich wusste nur nicht ob das nur für ‘Beschäftigungen’ (angestellten verhältnis) Oder auch für selbständige Risiko freie Arbeit gilt.

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