Geschrieben von Susanne.75 am 13.02.2017, 9:50 Uhr |
o.t. nebenkostenabrechnung
Ankommen darf die Abrechnung auch viel später. Aber bezahlen muss man meines Wissens nach nichts, was so lange zurück liegt.
Ich kenne es so, dass die Abrechnung immer für das Kalenderjahr gemacht wird (also demnächst kommt 01.01.2016 bis 31.12.2016). Und jetzt müßte man nichts mehr aus 2015 nachzahlen.
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- Re: o.t. nebenkostenabrechnung - leaelk 12.02.17, 19:58
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