Geschrieben von ilsevonderunkrautfarm am 09.02.2023, 9:35 Uhr |
Nachfrage - Langzeitpflege
Hallo zusammen,
mittlerweile habe sind beide Großeltern in der Langzeitpflege.
Nun aber „der Hammer“: die Verträge beinhalten MICH als Rechnungsempfänger für die Kosten.
Auch sollen meine Daten an sämtliche Institutionen weitergeleitet werden, und ich als Rechnungsempfänger angegeben werden.
Das habe ich alles pauschal durchgestrichen und eim Schriftstück aufgesetzt, worin ich das ausdrücklich untersage.
Ich bin KEIN gesetzlicher Betreuer?!
Meine Daten hat das Pflegeheim vom Mobilen Dienst, der vorher zuständig war und zum gleichen Träger gehört.
Ich bin doch nun nicht im der Pflicht, die Rechnungen zu zahlen, korrekt?
Sollte hier was kommen,( es geht auch um sanitätshäuser) werde ich die rechnungen inkl. Einer Kopie meines Schreibens unbearbeitet zurücksenden. - und mich direkt an den Datenschutzbeauftragten des Pflegeheimes wenden.
Habt ihr hier Tipps??
Re: Nachfrage - Langzeitpflege
Antwort von Morea89 am 09.02.2023, 11:43 Uhr
Hast du die Verträge so unterzeichnet oder haben das deine Großeltern getan? Ohne eine Unterschrift von dir darf das Heim dich da eigentlich gar nicht aufnehmen.
Ich würde mich an dir Heimleitung wenden und darum bitten das ändern zu lassen. Zunächst sollen deine Großeltern als Rechnungsempfänger eingetragen werden und sobald es einen Betreuer gibt, kann es auf ihn geändert werden. Ich kenne das ganze nur aus Dienstleister Sicht, hab lange in einer pflegeheimversorgenden Apotheke gearbeitet, aber so lief das in der Regel bei uns, wenn die Angehörigen das an einen Betreuer abgegeben hatten oder wenn es keine Angehörigen gab.
Ich drücke ganz fest die Daumen, dass sich das bald klärt und du dann endlich Ruhe hast.
Re: Nachfrage - Langzeitpflege
Antwort von TanteMine am 09.02.2023, 12:13 Uhr
Sag denen, wer die nächsten Angehörigen sind.
Auch wenn Angehörige alle Kontakte abgebrochen haben, sind sie nach wie vor in der Pflicht. Sollten die Beiden mal sterben, müssen die Kinder sogar die Beerdigungskosten übernehmen, da können sie sich drehen und wenden wie sie wollen. Selbst wenn sie mal das Erbe ausschlagen!
Briefe unfrei zurücksenden
Du bist draußen.
Re: Nachfrage - Langzeitpflege
Antwort von Berlin! am 09.02.2023, 12:44 Uhr
Na ja, Verträge zu Lasten Dritter sind grundsätzlich nicht möglich. Es kann keine andere Person festlegen, dass Du die Kosten zu tragen hast.
Einme gesetzliche Übernahmepflicht sehe ich nicht. Du bist kein Kind der beiden, und selbst Kinder sind erst ab einem Jahresbrutto von 100k unterhaltspflichtig.
Klingt für mich ehrlich gesagt nach stumpfem Abschreiben, nicht nach der Begründung eines Vertrages. Aber dazu kenne ich zu wenig Sachverhalt.
Nein, Du bist KEINE gesetzliche Betreuerin, dafür braucht es eine gerichtliche Bestellung. das hättest Du ganz sicher mitbekommen.
Mach aber wirklich unmissverständlich klar, dass Du nicht zahlst, nicht zahlen wirst und aus keinem denkbaren Rechtsgrund dazu verpflichtet bist.
Re: Nachfrage - Langzeitpflege
Antwort von sunshine59 am 09.02.2023, 15:52 Uhr
Dann mach schnell einen Widerspruch das du nicht der Vertragspartner bist sondern die beiden Großeltern. Schick per Einschreiben mit Rückschein als Nachweis. Bevor die ersten Rechnungen kommen.
Re: Nachfrage - Langzeitpflege
Antwort von Pamo am 10.02.2023, 2:38 Uhr
Die Rechnungen gehen an den Bevollmächtigten, der sie vom Geld der Heimbewohner bezahlt. Du selber musst nicht zahlen.