Geschrieben von Maybe am 02.10.2017, 17:14 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Hallo ihr Lieben,
Wir bekommen im Januar unser erstes Baby :)
Nun beschäftige ich mich mit dem Mutterschaftsgeld.
Die Krankenkasse meinte, dass ich eine Bestätigung bzgl Geburtstermin vom FA bekomme und diese dann einreichen muss. (AOK)
Stellt der Arbeitgeber irgendwann automatisch die Lohnzahlungen ein? Und klären Krankenkasse und Arbeitgeber die Berechnung von Mutterschaftsgeld untereinander?
Danke für eure Antworten
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Lewanna am 02.10.2017, 17:54 Uhr
Ja, du bekommst eine Bescheinigung von deinem FA. Die füllst du dann aus und gibst sie der KK.
Den Rest klären dann KK und Arbeitgeber mit einander. Von der KK bekommst du ja nur 13€ pro Tag. Den Rest zahlt der Arbeitgeber, wie jetzt dein Gehalt.
LG
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Maybe am 02.10.2017, 18:24 Uhr
Geht das denn alles ineinander über oder hat man eine Zeitlang kein Einkommen und bekommt es nachgezählt?
Lg
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Danyshope am 02.10.2017, 18:35 Uhr
Jein....
In der regel ist es so das du die Bescheinigung bekommst, damit dann zur KK gehst und die zahlt dir dann für die 6 Wochen vor der Geburt die Summe in einem. Also bis zu 13 € pro Tag. Der AG dagegen zahlt seinen Teil dann meistens im normalen Rhythmus wie auch dein Gehalt kommen würde.
Nach der Geburt bekommst du dann eine weitere Bescheinigung, mit der gehst du wieder zur KK und dann bekommst du eben für die 8 Wochen (mindestens) Mutterschutz nach Geburt deren Anteil von bis zu 13 € am Tag. Auch wieder als eine Zahlung. Der AG zahlt meistens weiter im üblichen Gehaltsmodus.
Heißt im Klartext, die KK zahlt teils im voraus, teils im nachhinein - aber es gibt von denen nur 2 Zahlungen. Eine vor Geburt, eine nach der Geburt. Die meisten AG zahlen ihren Anteil dann wenn du normalerweise eben auch dein Gehalt bekommen würdest, was meistens dann eben 3 Zahlungen entspricht. Wobei der AG das nicht muss, er könnte es auch alles auf einmal irgendwann nach der Geburt zahlen.
Einige Zeit danach bekommst du von der KK eine Auflistung darüber wie viel Mutterschaftsgeld du von denen bekommen hast. das und alle anderen nötigen Unterlagen wie zB Sozialversicherungsnummer, Geburtsurkunde, Verdienstbescheinigungen usw reichst du dann bei der EG-Kasse ein. Tja und dann kannst du Glück haben oder Pech, einige sind schnell beim bearbeiten, dann klappt das mit dem Elterngeld nahtlos, einige brauchen länger. So oder so, das sich EG und Mutterschaftsgeld überschneiden, weil eben EG im voraus gezahlt wird, solltest du einen teil des Geldes zur Seite legen. Den am Ende fehlt dann dann meistens wieder. Weil wenn dein Kind am 20.11 - als beispiel geboren wird, bekommst du das letzte Mal EG um den 20.10.18 rum. Selbst wenn du dann ab dem 20.11.2018 wieder arbeitest, wird dein Gehalt wohl erst wieder um den 15.12.18 kommen. Falls du erst ab dem 1.12.18 wider arbeitest erst fast Mitte Januar - diese Zeit heißt es zu überbrücken.
Das was am Anfang also zu reichlich kommt, fehlt zum Schluss oft extrem.
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Tini_79 am 02.10.2017, 19:03 Uhr
Den AG- Anteil habe ich jeweils zum üblichen Gehaltszahlungstermin bekommen, sowohl vor, als auch nach der Geburt.
Die KL hat vor der Geburt einen Abschlag überwiesen (anhand des errechneten Termins) und dann der Geburt den Rest. Es gab also von der KK nur zwei Zahlungen.