Geschrieben von wolke76 am 22.11.2017, 9:32 Uhr |
Morgen
Wenn du es nicht selbst "verschuldet" hast, den Urlaub nicht zu nehmen sondern dein Chef dir den Urlaub gestrichen hat, dann musst du ihn mitnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt nehmen können. Im Ausnahmefall kann er m.E. ausbezahlt werden. Einfach streichen ist gesetzeswidrig, geht nicht.
Wenn die Urlaubssperre (z.B. zur Weihnachtszeit) von vornherein klar und planbar war (wenn z.B. am Jahresanfang gesagt wird, dass im Monat xy Urlaubssperre ist) und du es einfach verpeilt hast, den Urlaub richtig aufzuteilen, dann ist das Pech. Das Gespräch würde ich trotzdem suchen und möglichst eine Regelung aushandeln.
LG
- Morgen - Wernania 22.11.17, 9:18
- Re: Morgen - ak 22.11.17, 9:20
- Re: Morgen - Wernania 22.11.17, 9:24
- Re: Morgen - ak 22.11.17, 9:26
- Re: Morgen - Wernania 22.11.17, 9:29
- Re: Morgen - ak 22.11.17, 9:30
- Re: Morgen - wolke76 22.11.17, 9:34
- Re: Morgen - Wernania 22.11.17, 9:24
- Re: Morgen - wolke76 22.11.17, 9:32
- es gibt doch gesetzliche Vorgaben - Caot 22.11.17, 9:46
- Re: Morgen - Mutti69 22.11.17, 10:25
- Re: Morgen - ak 22.11.17, 9:20