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Geschrieben von Andrea6 am 02.08.2015, 12:34 Uhr

Mit Kaiserschnitt....

....hat das ganze bzw. deine Bedenken ja nun gar nichts zu tun- das Kind wird ja nicht "ab OP" angemeldet. Die Anmeldung wird von beiden Eltern unterschrieben, und wenn alles gut erkennbar richtig buchstabiert ist kann es keine Reklamationen geben.

 
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