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Geschrieben von Mamamaike am 05.11.2019, 16:36 Uhr

Interessehalber: Unterhaltspflicht

Hallo,

ich frage rein interessehalber.
Eine Freundin (TZ-Stelle) und ihr Lebensgefährte (arbeitslos, bekennend arbeitsunwillig) trennen sich und streben eine Wechsellösung an (Kind unter 2 alle 14 Tage am WE und einen Tag unter der Woche beim Vater). Ist sie ihm unterhaltspflichtig?

Viele Grüße

 
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