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Geschrieben von Schnegge89 am 05.11.2019, 17:07 Uhr

Interessehalber: Unterhaltspflicht

das ist doch aber eher das klassische Residenzmodell. kind wohnt bei Mutter und ist jedes 2. WE und einen Tag unter der Woche beim Vater. Also wäre hier doch rein theoretisch der Vater dem Kind und, solange das Kind unter 3 ist, im weiteren Sinne auch der Mutter unterhaltspflichtig.

 
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