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Geschrieben von mamaj am 03.02.2015, 15:33 Uhr

Ich finde das hier für dich wichtig....

Ich habe das gefunden:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ende-der-ausbildung.html#Übernahme


Weiterarbeit

Manchmal passiert es, dass Azubi und Ausbilder überhaupt nicht miteinander über die Zeit nach der Ausbildung reden, und der Azubi nach dem Ende der Ausbildung einfach im Betrieb weiterarbeitet. Dann gilt laut § 24 Berufsbildungsgesetz:
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Wenn es also zwischen Ausbilder und Azubi zu keiner Absprache kommt, und der Azubi nach bestandener Prüfung einfach weiter im Betrieb arbeitet, hat er automatisch einen Arbeitsplatz und einen unbefristeten Arbeitsvertrag!
Hier gilt wie auch bei der Übernahme: Auch wenn du nicht langfristig im Betrieb bleiben willst, solltest du zumindest so lange dort arbeiten, bis du eine andere Stelle gefunden hast. Das gilt bei der Weiterarbeit natürlich insbesondere dann, wenn es auf dem Stellenmarkt nicht gut aussieht und wenig Stellenangebote verfügbar sind.




In eurem Fall wurde ja darüber geredet, kurzfristig vor Lehrende (3Tage) sagt der Chef nein, die Abteilungsleiterin dann aber doch ja (man ging doch bestimmt davon aus, dass das mit dem Chef abgesprochen sei ;-)... also warum zum Arbeitsamt?
Das einzige Problem ... es gibt leider nichts Schriftliches.
Wichtig wäre die Aussage der Abteilungsleiterin ...


Kann man da nicht beim Arbeitsamt nachfragen?

 
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