Geschrieben von Dinechen am 03.02.2015, 13:18 Uhr |
wer kennt sich aus- Arbeitsrecht
Lehrvertrag geht bis Monatsende. Lehre am 2. des Monats abgeschlossen u Brief in der Hand... ist man da bis Ende des Monats noch in dem Betrieb versichert bzw muss er den einen Monat noch zahlen, wenn man nix anderes hat?
Re: wer kennt sich aus- Arbeitsrecht
Antwort von Fru am 03.02.2015, 13:21 Uhr
Der Ausbildungsvertrag endet mit bestehen der Prüfung, egal an welchem Datum diese ist.
Re: wer kennt sich aus- Arbeitsrecht
Antwort von Loni1975 am 03.02.2015, 13:24 Uhr
ich kenne mich nicht in Arbeitsrecht aus....aber nur vom Gefühl her würde ich sagen, dass er noch bis Ende des Monats angestellt ist, denn bis dahin läuft ja der Lehrvertrag. Wenn er den Monat über noch dort arbeitet, muss er natürlich am Ende des Monats dann auch das Gehalt bekommen......lg
Re: wer kennt sich aus- Arbeitsrecht
Antwort von Patti1977 am 03.02.2015, 13:25 Uhr
ausbildung endet mit der prüfung. da er dann ja kein auszubildender mehr ist.
wie sicher sind sich Fru u Patti?
Antwort von Dinechen am 03.02.2015, 13:27 Uhr
?
Re: wer kennt sich aus- Arbeitsrecht
Antwort von Dreikindmama am 03.02.2015, 13:31 Uhr
Mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnis endet das Ausbildungsverhältnis.
Hier nachzulesen:
http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/ende-des-ausbildungsverhaeltnisses.html
Gruß
Sylvia
Re: wer kennt sich aus- Arbeitsrecht
Antwort von Dinechen am 03.02.2015, 13:39 Uhr
Und wenn der große Chef sagt wir können sie nicht übernehmen, obwohl er es einen Monat zuvor noch wollte u die " Filialleiterin sagt, du bleibst diesen Monat noch zu Gesellengehalt? Er dann heut dort war, was schriftliches bis Mittag verlangt hat u dann vorher nen Arbeitsunfall hatte so das er jetzt Krank ist.... wer bekommt dann den meisten Ärger?
Ca 10.000 Prozent
Antwort von Fru am 03.02.2015, 14:05 Uhr
das ist schon immer so gewesen
Re: Ca 10.000 Prozent
Antwort von Dinechen am 03.02.2015, 14:09 Uhr
Kannst du zu meinem letzten Eintrag was sagen?
Re: wer kennt sich aus- Arbeitsrecht
Antwort von weigel am 03.02.2015, 14:18 Uhr
Aus dem Bauch heraus bekommt niemand den Ärger. Du hast deine Prüfung bestanden, somit ist dein Ausbildungsvertrag beendet und du hättest dich müssen vor 3 Monaten arbeitssuchend melden und spätestens mit Abschlussprüfung beim AA auf der Matte stehen. Du hast nichts schriftliches in der Hand nur zwei unterschiedliche Aussagen, der Chef will dich nicht, also meine Meinung nach haste einfach Pech gehabt.
es geht nicht um mich
Antwort von Dinechen am 03.02.2015, 14:29 Uhr
Da bin ich schon lange raus..
Aber igendeiner muss ja " mehr" im Recht sein... Monatelang ein mündliches Ja... 3 Tage vor der Abschlussprüfung nein u die Filialleiterin sagt wieder ja... u dann der Unfall.
Ich finde das hier für dich wichtig....
Antwort von mamaj am 03.02.2015, 15:33 Uhr
Ich habe das gefunden:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ende-der-ausbildung.html#Übernahme
Weiterarbeit
Manchmal passiert es, dass Azubi und Ausbilder überhaupt nicht miteinander über die Zeit nach der Ausbildung reden, und der Azubi nach dem Ende der Ausbildung einfach im Betrieb weiterarbeitet. Dann gilt laut § 24 Berufsbildungsgesetz:
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Wenn es also zwischen Ausbilder und Azubi zu keiner Absprache kommt, und der Azubi nach bestandener Prüfung einfach weiter im Betrieb arbeitet, hat er automatisch einen Arbeitsplatz und einen unbefristeten Arbeitsvertrag!
Hier gilt wie auch bei der Übernahme: Auch wenn du nicht langfristig im Betrieb bleiben willst, solltest du zumindest so lange dort arbeiten, bis du eine andere Stelle gefunden hast. Das gilt bei der Weiterarbeit natürlich insbesondere dann, wenn es auf dem Stellenmarkt nicht gut aussieht und wenig Stellenangebote verfügbar sind.
In eurem Fall wurde ja darüber geredet, kurzfristig vor Lehrende (3Tage) sagt der Chef nein, die Abteilungsleiterin dann aber doch ja (man ging doch bestimmt davon aus, dass das mit dem Chef abgesprochen sei ;-)... also warum zum Arbeitsamt?
Das einzige Problem ... es gibt leider nichts Schriftliches.
Wichtig wäre die Aussage der Abteilungsleiterin ...
Kann man da nicht beim Arbeitsamt nachfragen?
Re: wer kennt sich aus- Arbeitsrecht
Antwort von achat2711 am 03.02.2015, 16:11 Uhr
Mit bestandener Prüfung bis du fertig wenn nicht ein neuer Vertrag gemacht wird. Und falls du in irgendeinem Discounter arbeitest kann ich dir garantieren das die filialleitung keine Entscheidungsgewalt hat. Bin ich selbst.