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Geschrieben von Ralph am 08.02.2021, 12:24 Uhr

@Holzkohle: Kurze Zusammenfassung

Gesichert ist, daß ein Jahr keine Heizkosten bewilligt wurden. Die sind jetzt in "angefallener Höhe", nämlich über 3.000,- €, an den Versorger direkt nachgezahlt worden. Soweit so gut. Da diese Heizkosten aber extrem hoch sind, verlangt das Jobcenter jetzt eine Stellungnahme, evtl. möge sie den Gaszähler vom versorger (nicht vom Ex!!) technisch überprüfen lassen.

SIE hat jetzt zusätzlich (!!) einen Darlehensantrag wegen Stromrückständen (nicht Gas und damit nicht Heizkosten) gestellt. Und da will das Jobcenter eine Aufstellung vom Versorger, wohl auch, um festzustellen, ob und in welcher Höhe in der vergangenheit Abschläge gezahlt wurden. Dann wird entsprechend entschieden.
Die Stromabschläge dürften künftig direkt an den Versorger gehen, die kriegt sie gar nicht mehr in die Finger. Und wenn das 230,- €/Monat sein sollten, diese Summe geht von den Regelsätzen ab nund fehlen künftig bis zur nächsten Jahresabrechnung im Portemonnaie. Prima hinbekommen, würde ich sagen.

Ralph

 
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