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Geschrieben von krabbe27 am 21.04.2011, 15:18 Uhr

hier auch nochmal: externe Kinderpflegeprüfung

Hallo ihr Lieben,

Ich muss euch mal was fragen. Und zwar arbeite ich ja seit 01.09.10 als Betreuerin in einem Kiga. Ich habe vor 12 Jahren die Kinderpflegeschule gemacht und habe vor den Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Aber es fehlen mir im Grunde ja nur die Prüfungen. Wo kann ich mich informieren,was eine externe Prüfung angeht? Ich finde bei Google leider nichts,was mich hier in Niedersachsen weiterbringt. Wer führt denn diese Prüfungen durch?
Hoffe das mir jemand was sagen kann :o)

Danke
lg Carina

 
3 Antworten:

Re: hier auch nochmal: externe Kinderpflegeprüfung

Antwort von Meli 23 am 21.04.2011, 15:31 Uhr

Mir wurde mal gesagt,dass wenn man vor den prüfungen abbrichte,dass dann die ganze ausbildung nicht zählt. aber sicher weiß ich es nicht

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Re: hier auch nochmal: externe Kinderpflegeprüfung

Antwort von VirtualAngel am 21.04.2011, 15:39 Uhr

hast du denn in dem bereich gearbeitet. Mein Mann hat letztes Jahr eine externe Prüfung gemacht. Es musst eine bestimmte anzahl von Jahren vorweisen die er in dem Beruf gearbeitet hat. Versuch doch mal bei er für euch zuständigen kammer anzurufen, die müssten das eigentlich ganz genau wissen. Du hast ja vor den Prüfungen abgebrochen vll wirds es ja doch anerkannt. normal ist ja erst nach 3 mal durchgefallen die ausbildung "umsonst" gewesen. Ich erinner mich das damals eine meine mitschülereinnen schwanger war und die prüfung damals am ende der elternzeit nachgeholt hat. Das baby kam eine woche vor den Prüfungen.

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Re: hier auch nochmal: externe Kinderpflegeprüfung

Antwort von Joni76 am 21.04.2011, 15:58 Uhr

Ich kann im Juli evtl. eine Umschung zur Kinderpflegerin anfangen. Dort wurde uns gesagt, dass jeder aus diesem Bereich die Prüfung schreiben kann. Man kann die Prüfung als normaler Lehrling machen, oder als Umschülerin oder sich auch "einfach so" anmelden, wenn man lange in dem Beruf gearbeitet hat und sich zuhause vorbereitet hat. Würde mal an Deiner Stelle bei der Kammer nachfragen.
Aber wie geht das, dass Du ohne best. Prüfung in einem KIGA arbeiten darfst?

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