Geschrieben von Vibella am 21.10.2019, 21:21 Uhr |
Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch
Hallo!
Den Urlaub muss er natürlich auch bei einer Kündigung erhalten. Als Freizeit oder er wird ausgezahlt. Das kann ein AN mit dem AG besprechen, ein Anwalt ist dafür unnötig.
Ihm steht auch der volle Jahresurlaub zu, es wird nicht 1/12 abgezogen! Wer mehr als die Hälfte des Jahres, also bis 1.7. in einem Betrieb arbeitet, dem steht der volle Jahresurlaub zu. Das steht im Bundesurlausgesetz und wird von div. AG gerne anders versucht und solches kann dann vorm Arbeitsgericht landen (ohne Anwaltspflicht!)
- Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Filelal 21.10.19, 11:13
- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Mutti69 21.10.19, 11:29
- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Mutti69 21.10.19, 11:33
- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Tine838 21.10.19, 11:38
- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Mutti69 21.10.19, 11:39
- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Tine838 21.10.19, 11:55
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- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Berlin! 21.10.19, 21:07
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- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Crivisa 21.10.19, 21:30
- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Mutti69 21.10.19, 11:29