Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Vibella am 21.10.2019, 21:21 Uhr

Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Hallo!
Den Urlaub muss er natürlich auch bei einer Kündigung erhalten. Als Freizeit oder er wird ausgezahlt. Das kann ein AN mit dem AG besprechen, ein Anwalt ist dafür unnötig.

Ihm steht auch der volle Jahresurlaub zu, es wird nicht 1/12 abgezogen! Wer mehr als die Hälfte des Jahres, also bis 1.7. in einem Betrieb arbeitet, dem steht der volle Jahresurlaub zu. Das steht im Bundesurlausgesetz und wird von div. AG gerne anders versucht und solches kann dann vorm Arbeitsgericht landen (ohne Anwaltspflicht!)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.