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Geschrieben von Filelal am 21.10.2019, 11:13 Uhr

Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Hallo :)

Ich weiß nicht ob sich jemand an meinen Beitrag vor etwa einer Woche erinnert.
Es geht um meinen Mann, er möchte schnellstmöglich seinen Job wechseln, ist derzeit unbefristet in Vollzeit angestellt. Arbeitet seit etwa 3 1/2 Jahren dort.
Nun hat er sich woanders beworben und Mittwoch ein Vorstellungsgespräch.
Bei seiner Arbeit hat er laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 14 Tagen (ist das zulässig???)
Er hat aber noch 16 Tage Resturlaub. Wenn er nun bald kündigen sollte, verwirkt er damit seinen Anspruch auf den Urlaub oder muss ihm dieser noch ausbezahlt werden? Oder könnte man sowas zb mit dem Arbeitgeber regeln? Aufhebungsvertrag mit Auszahlung des Urlaubes?
Ich habe von all diesen Themen so überhaupt keine Ahnung und auf den Termin beim Anwalt warten wir noch.
Vielleicht kann mir jemand helfen :)

Liebe Grüße

 
8 Antworten:

Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Antwort von Mutti69 am 21.10.2019, 11:29 Uhr

Die verkürzte Kündigungsfrist ist eigentlich nicht zulässig, ich würde daher vorsichtshalber mit der gesetzlichen Frist von 4 Wochen rechnen und auch kündigen. Also z.B. zum 30.11. Kündigung abgeben 4 Wochen vorher, also jetzt Ende Oktober. Früher abgeben geht doch immer.

Der Urlaub rechnet sich anteilig. Wenn dein Mann im Dezember nicht mehr in der Firma ist, dann reduziert dich der Urlaub um die 1/12 des Gesamturlaubs. Den noch ausstehenden Urlaub kann er im November nehmen und dementsprechend früher aus der Firma ausscheiden. Auszahlen geht auch.

Alles ohne Gewähr, aber so meine Erfahrung.

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Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Antwort von Mutti69 am 21.10.2019, 11:33 Uhr

Wenn ich mal fragen darf, wofür habt ihr einen Anwaltstermin gemacht? Ein Jobwechsel ist doch eigentlich kein Streitgrund oder erwartet dein Mann Widerstand?

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Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Antwort von Tine838 am 21.10.2019, 11:38 Uhr

Die Kündigungsfrist ist im Vertrag geregelt. Wenn keine Frist angegeben wird, gilt das Gesetz, wie Mutti schrieb.
Hier ein Link dazu: https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/
Der Urlaub berechnet sich anteilig, pro Monat 1/12 weniger, bei 24 Tagen pro Jahr (als Beispiel) pro Monat 2 Tage.

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Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Antwort von Mutti69 am 21.10.2019, 11:39 Uhr

Ich glaube aber, die im Vertrag angegebene Frist ist unwirksam, weil sie nicht der gesetzlichen Mindestfrist entspricht.

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Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Antwort von Tine838 am 21.10.2019, 11:55 Uhr

Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag

Ein weiterer Blick muss unbedingt in den Arbeitsvertrag gehen, denn auch hier sind individuelle Vereinbarungen möglich, welche von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Üblich sind hierbei jedoch eher längere Fristen als jene aus §622 BGB. Kürzere Kündigungsfristen sind seltener anzutreffen, durchaus aber erlaubt – allerdings unter der Bedingung, dass die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers niemals länger sein darf als jene des Arbeitgebers. Zudem darf sich diese Verkürzung der Kündigungsfrist nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer auswirken
Quelle: https://arbeits-abc.de/gesetzliche-kuendigungsfristen-im-arbeitsrecht/#a5

Ich denke, da es nicht zu seinem Nachteil wäre, ist die Frist durchaus zulässig. Ich würde das als Arbeitgeber als ungünstig empfinden ein Mitarbeiter innerhalb von 14 Tagen verlieren zu können.

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Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Antwort von Berlin! am 21.10.2019, 21:07 Uhr

Hallo,

so einfach ist Deine Frage nicht zu beantworten, da einige wichtige Details fehlen.

Gilt ein Tarifvertrag?
Wieviele Arbeitnehmer sind in der Firma Deines Mannes beschäftigt?

Davon hängt es ab, ob die Verkürzung der Kündigungsfrist von 4 Wochen auf 14 tage zulässig ist. Dies ist außerhalb der Probezeit nur in Ausnahmefällen möglich:
Es ist im Tarifvertrag so geregelt (eher unwahrscheinlich bei einer Verkürzung der Frist, dort stehen eher längere Kündigungsfristen)
Die andere Frage hängt mit der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zusammen.

Was den Urlaub angeht:
In einem Aufhebungsvertrag kann man grundsätzlich alles regeln. Natürlich auch die Urlaubsabgeltung.
Aber vorher bei der neuen Firma klären, wie es dort laufen wird: Wenn Dein Mann in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf (was üblich und zulässig ist) lohnt sich eine finanzielle Abgeltung.

bei Fragen: fragen

LG

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Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Antwort von Vibella am 21.10.2019, 21:21 Uhr

Hallo!
Den Urlaub muss er natürlich auch bei einer Kündigung erhalten. Als Freizeit oder er wird ausgezahlt. Das kann ein AN mit dem AG besprechen, ein Anwalt ist dafür unnötig.

Ihm steht auch der volle Jahresurlaub zu, es wird nicht 1/12 abgezogen! Wer mehr als die Hälfte des Jahres, also bis 1.7. in einem Betrieb arbeitet, dem steht der volle Jahresurlaub zu. Das steht im Bundesurlausgesetz und wird von div. AG gerne anders versucht und solches kann dann vorm Arbeitsgericht landen (ohne Anwaltspflicht!)

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Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Antwort von Crivisa am 21.10.2019, 21:30 Uhr

Sehr einfach das ganze. Es gilt das Günstigkeitsprinzip.

https://www.betriebsrat.com/guenstigkeitsprinzip

Dein Mann kann sich die für ihn günstigste Regel aussuchen. Will er also nur 14 Tage Kündigungsfrist, weil er schnell raus will aus dem Arbeitsvertrag. Ok, dann soll er das tun. Umgekehrt kann er bei einer Kündigung des Arbeitgebers sich auf das BGB berufen und die gesetzliche Kündigungsfrist verlangen. Gilt für ihn selbst auch, wenn er normale Frist haben will.

Urlaub muss dann bis Ende der Kündigungsfrist abgebummelt werden. Ist das nicht möglich auszahlen oder übertragen auf neuen Arbeitgeber- hier aber nur möglich für bisher noch nicht genommenen Mindesturlaub. Urlaub über Mindesturlaub muss der neue Arbeitgeber nicht gewähren. Hier muss alter AG Urlaubs Bescheinigung vorlegen.

Ggf. mal beraten lassen. Ist immer alles sehr individuell.

VG

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