Geschrieben von Maiglück2015 am 16.01.2017, 12:03 Uhr |
Elterngeldfrage
Ihr könnt beide zur selben Zeit nehmen. Ihr verkürzt damit aber den Zeitraum nach dem 1. Geburtstag. Da gibt es dann kein Elterngeld mehr im 13. und 14. Monat.
Mal ein Bsp:
Kind geboren 1.1.17
Mutterschutz bis 28.2.17 (zählt schon als 2 Monate Elternzeit)
Vater nimmt Elternzeit 1.3.17-31.3.17 und 1.10.17-31.10.17 (2 Monate Elternzeit)
bleiben noch 10 Monate Elternzeit übrig, in denen es Elterngeld gibt. Also vom 1.3.17 bis 31.12.17. Deswegen gehen die meisten Eltern, die die 14 Monate Elterngeld beziehen, am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten. Es sei denn sie haben das Elterngeld auf 28 Monate verteilt. Dann gibt es monatlich aber nir die Hälfte. Oder aber man nimmt die vollen 14 Monate Elterngeld und danach unbezahlt. Elternzeit kann man ja bis zu 3 Jahren nehmen.
- Elterngeldfrage - Quasselstribbe 16.01.17, 11:33
- Re: Elterngeldfrage - Lewanna 16.01.17, 11:36
- Danke o.T. - Quasselstribbe 16.01.17, 11:39
- Re: Elterngeldfrage - Hanna140616 16.01.17, 11:52
- Re: Elterngeldfrage - Hanna140616 16.01.17, 11:52
- Re: Elterngeldfrage - Hanna140616 16.01.17, 11:52
- Re: Elterngeldfrage - Hanna140616 16.01.17, 11:52
- Re: Elterngeldfrage - Hanna140616 16.01.17, 11:52
- Re: Elterngeldfrage - Hanna140616 16.01.17, 11:54
- Re: Elterngeldfrage - Maiglück2015 16.01.17, 12:03
- Re: Elterngeldfrage - Lewanna 16.01.17, 11:36