von MaSchie28 am 29.06.2012, 13:16 Uhr |
Das verstehe ich nicht....
Wenn sie zusammen einen Haushalt führen und er nach der Geburt das Kind ebenso mit Nahrung und Kleidung versorgt, muß er nicht noch zusätzlich Unterhalt zahlen. Führen sie keinen gemeinsamen Haushalt, ganz gleich ob zusammensein oder getrennt, ist er dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.
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- Das verstehe ich nicht.... - dth0106 29.06.12, 12:49
- Re: Das verstehe ich nicht.... - LaLeMe 29.06.12, 12:50
- Re: Das verstehe ich nicht.... - kati1976 29.06.12, 12:51
- Re: Das verstehe ich nicht.... - Yvi76 29.06.12, 12:53
- na klar - mf4 29.06.12, 12:54
- Re: na klar - dth0106 29.06.12, 12:57
- Re: na klar - mf4 29.06.12, 13:00
- Re: na klar - dth0106 29.06.12, 13:02
- Re: na klar - mf4 29.06.12, 13:00
- Re: na klar - dth0106 29.06.12, 12:57
- Re: Das verstehe ich nicht.... - MaSchie28 29.06.12, 13:13
- Re: Das verstehe ich nicht.... - MaSchie28 29.06.12, 13:16
- Re: Das verstehe ich nicht.... - dth0106 29.06.12, 13:17
- Re: Das verstehe ich nicht.... - MaSchie28 29.06.12, 13:16
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