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von MaSchie28  am 29.06.2012, 13:16 Uhr

Das verstehe ich nicht....

Wenn sie zusammen einen Haushalt führen und er nach der Geburt das Kind ebenso mit Nahrung und Kleidung versorgt, muß er nicht noch zusätzlich Unterhalt zahlen. Führen sie keinen gemeinsamen Haushalt, ganz gleich ob zusammensein oder getrennt, ist er dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.

 
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