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Geschrieben von m. am 21.02.2021, 22:30 Uhr

Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Hallo, ich habe am ... meine Ausbildung zur ... begonnen. Nun bin ich unerwartete schwanger geworden und habe seit ... ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund von diversen Komplikationen von meinem Frauenarzt ausgestellt bekommen. Nun darf ich meiner beruflichen Tätigkeit bis zum Mutterschutz nicht mehr nachgehen. Das heißt bis dato habe ich ein halbes Jahr meiner Berufsausbildung betrieblich und schulisch abgeschlossen. Ich würde nach der Geburt und dem Mutterschutz gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen und danach meine Ausbildung fortsetzen. Dadurch, dass ich nun unter einem Beschäftigungsverbot stehe, kann ich mein 1. Ausbildungsjahr vor der Geburt nicht abschließen.

Einer meiner Fragen wäre, ob mein abgeschlossenes halbes Ausbildungsjahr bei fortsetzen der Ausbildung nun nicht mit angerechnet werden würde, da ich mal gehört habe, dass nur abgeschlossene ganze Jahre angerechnet werden. Meine zweite Frage wäre im Zusammenhang, ob ich meine Ausbildung also noch einmal von vorne beginnen muss.

Mein Arbeitgeber hat bereits mit der zuständigen Lehrkraft meiner Berufsschule gesprochen. Durch das Beschäftigungsverbot muss ich auch nicht am Unterricht teilnehmen beziehungsweise derzeit am Olineunterricht. Das bedeutet, dass mir der betriebliche Teil sowie der schulische Teil fehlt. Zudem darf, um später an der Abschlussprüfung teilzunehmen, eine bestimmte Anzahl an Fehlzeit nicht überschritten werden. Durch das Beschäftigungsverbot ist ist es halt eine Menge an Fehlzeiten, da ich erst ab ... im Mutterschutz komme.

Natürlich ist ein halbes Jahr nicht die Welt aber ich würde es schon schade finden, wenn dieses nicht angerechnet werden würde.

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir davon berichten.

 
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