Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von m. am 21.02.2021, 22:30 Uhr

Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Hallo, ich habe am ... meine Ausbildung zur ... begonnen. Nun bin ich unerwartete schwanger geworden und habe seit ... ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund von diversen Komplikationen von meinem Frauenarzt ausgestellt bekommen. Nun darf ich meiner beruflichen Tätigkeit bis zum Mutterschutz nicht mehr nachgehen. Das heißt bis dato habe ich ein halbes Jahr meiner Berufsausbildung betrieblich und schulisch abgeschlossen. Ich würde nach der Geburt und dem Mutterschutz gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen und danach meine Ausbildung fortsetzen. Dadurch, dass ich nun unter einem Beschäftigungsverbot stehe, kann ich mein 1. Ausbildungsjahr vor der Geburt nicht abschließen.

Einer meiner Fragen wäre, ob mein abgeschlossenes halbes Ausbildungsjahr bei fortsetzen der Ausbildung nun nicht mit angerechnet werden würde, da ich mal gehört habe, dass nur abgeschlossene ganze Jahre angerechnet werden. Meine zweite Frage wäre im Zusammenhang, ob ich meine Ausbildung also noch einmal von vorne beginnen muss.

Mein Arbeitgeber hat bereits mit der zuständigen Lehrkraft meiner Berufsschule gesprochen. Durch das Beschäftigungsverbot muss ich auch nicht am Unterricht teilnehmen beziehungsweise derzeit am Olineunterricht. Das bedeutet, dass mir der betriebliche Teil sowie der schulische Teil fehlt. Zudem darf, um später an der Abschlussprüfung teilzunehmen, eine bestimmte Anzahl an Fehlzeit nicht überschritten werden. Durch das Beschäftigungsverbot ist ist es halt eine Menge an Fehlzeiten, da ich erst ab ... im Mutterschutz komme.

Natürlich ist ein halbes Jahr nicht die Welt aber ich würde es schon schade finden, wenn dieses nicht angerechnet werden würde.

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir davon berichten.

 
8 Antworten:

Re: Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Antwort von Mamamaike am 21.02.2021, 23:04 Uhr

Hallo,

bei uns steigen die Schülerinnen an der Stelle ein, an der sie ausgestiegen sind. Das ist also vielleicht Absprachesache mit Deinem Arbeitgeber.
Wenn Du im Endeffekt lange draußen bist, musst Du in Deiner Situation entscheiden, ob es sinnvoll ist, wenn möglich die ersten sechs Monate angerechnet zu bekommen, oder ob es doch Sinn macht, nochmal von vorne zu beginnen (quasi als Wiederholung zum Einstieg). Das macht wegen der Fehlzeiten auch eher Sinn, denn mit Kind kommen vielleicht unverhofft noch Fehltage hinzu, und dann stehst Du am Ende da und kannst die Prüfung nicht ablegen.

Viele Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Antwort von Port am 21.02.2021, 23:05 Uhr

Frage im Expertenforum bei Nicola Bader nach. Da werden Sie geholfen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Antwort von Car.78 am 22.02.2021, 7:29 Uhr

Wir haben hier gerade in der Familie einen ähnlichen Fall, keine Schwangerschaft aber ein Motorradunfall mit langer Ausfallzeit im 1. Lehrjahr. Er muss bei Null wieder anfangen, ihm wird nichts anerkannt.
Bei Dir ist zusätzlich die Frage, ob das Sinn macht, sich das anerkennen lassen zu wollen. Du steigst ja dann erst knapp 3 Jahre später wieder ein. Was ist denn dann davon noch präsent, was hat sich Lehrstoff ggf. geändert...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Antwort von 2o11 am 22.02.2021, 8:05 Uhr

Ich hab am 01.08.2010 meine Ausbildung angefangen und Anfang Juni 2011 kam mein Sohn zur Welt. Mir fehlten bis zur Geburt 3 Monate und nach der Geburt halt bis zum 31.7.
Nach fast 14 Monaten elternzeit hab ich im 2. Lehrjahr weiter gemacht. Pünktlich zum 01.08.2012.

Ich habe lediglich kein Berufsschulzeugnis für das erste Lehrjahr bekommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Antwort von m. am 22.02.2021, 13:46 Uhr

Danke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Antwort von m. am 22.02.2021, 13:51 Uhr

Das mit dem Motorradunfall tut mir sehr leid und ich hoffe, dass alles schnell besser wird!
Das mit der Anrechnung habe ich mir bereits gedacht. Wahrscheinlich ist es auch sinnvoller noch einmal von neu zu beginnen aber ich wollte mich trotzdem mal erkundigen Ich wünsche Ihnen alles gute für die Zukunft!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Antwort von m. am 22.02.2021, 13:52 Uhr

Vielen Dank!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Anrechnung

Antwort von m. am 22.02.2021, 13:56 Uhr

Mein Arbeitgeber möchte gerne, dass ich meine Ausbildung noch einmal von vorne beginne nach der ganzen vergangenen Zeit Aber wahrscheinlich ist diese Option auch die sinnvollste. Ich wollte mich dennoch einmal informieren und austauschen
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.