Geschrieben von Mamamaike am 15.07.2021, 8:05 Uhr |
Aus Interesse: Absetzbarkeit Gerichtskosten
Hallo,
vorweg: Inspiration zur Frage ist die Situation einer Freundin.
Besteht die Möglichkeit, Gerichts- oder Anwaltskosten steuermindernd geltend zu machen, wenn eine Mutter sich gerichtlich gegen den getrennt lebenden, mittellosen, unkooperativen Kindsvater Recht verschaffen muss (blöd ausgedrückt, aber ich hoffe, dass es verständlich ist)? Ich denke da an Ordnungsgeld, wiederholte Ersetzung einer Unterschrift, Einklagen von gerichtlich aufgestellten Regelungen. Das verursacht für sie ja immer wieder Kosten.
Augen auf bei der Partnerwahl ist halt nicht mehr möglich, es geht mir tatsächlich um die reine Information, ob und wenn ja was absetzbar ist.
Ich danke euch im Voraus.
Viele Grüße
Re: Aus Interesse: Absetzbarkeit Gerichtskosten
Antwort von die_ente_macht_nagnag am 15.07.2021, 8:20 Uhr
Das würden maximal außergewöhnliche Belastungen sein, da es Kosten der privaten Lebensführung sind. Da müsste sie aber auch erstmal über die "zumutbare Belastung"-Grenze kommen (und auch Steuen gezahlt haben). Und ob das dann anerkannt wird; da fehlt mir die Erfahrung. Mit ein bißchen Internetreche zum richtigen Stichwort lässt sich das bestimmt rausfinden.
Kann sie die Kosten vielleicht anderweitig ersetzt bekommen? Prozesskostenhilfe etc.???
Re: Aus Interesse: Absetzbarkeit Gerichtskosten
Antwort von misssilence am 15.07.2021, 9:01 Uhr
Nein, siehe Par. 33 Abs 2, Satz 4 EStG - Gerichtskosten sind ausgeschlossen, wenn sie nicht dazu dienen, deine Lebensgrundlage zu sichern. Scheidung und Vergleichbares (so ziemlich alle Zivilprozesse) gehört nicht dazu.
Re: Aus Interesse: Absetzbarkeit Gerichtskosten
Antwort von Assen08 am 15.07.2021, 10:36 Uhr
Du kannst es dir ganz einfach machen:
Ruf beim Finanzamt an und frag nach. Die helfen einem weiter.
Re: Aus Interesse: Absetzbarkeit Gerichtskosten
Antwort von Mamamaike am 15.07.2021, 12:34 Uhr
Es ist wirklich reines Interesse und betrifft mich nicht. Da es meine Freundin belastet, wollte ich nicht mit ihr darüber sprechen.