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Geschrieben von Ellianna am 18.03.2024, 8:54 Uhr

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Zunächst einmal tut es mir leid, was Du erleben musstest. Du schaffst das, egal, wie du dich entscheidest. Aus juristischer Sicht sollte dir eigentlich immer zur Anzeige und zur Verfolgung geraten werden. Juristisch wäre das schon der richtige Weg. Leider bedeutet das natürlich auch, damit leben zu müssen, wenn es nicht erfolgreich ist. Und innerhalb von Beziehungen ist das natürlich immer besonders schwer. Aber natürlich nicht unmöglich. Und vor allem: mir wäre wichtig, dass es dokumentiert ist. Für die Zukunft, für die Kinder, das Jugendamt, für weitere Frauen. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, es in einem Freispruch endet etc. das Stigma bleibt ja und ich meine dass zumindest die Polizei die Daten erst einmal speichert. Und vor allem, auch wenn du sagst, man kann es nicht beweisen: relevant ist die richterliche Überzeugung. Wenn die/der Richter überzeugt ist, dann darf auch verurteilt werden. Es wird nicht immer "in dubio pro reo" ohne Beweise freigesprochen. Du als Zeuge bist Beweis und wenn der Richter das glaubt, dann kann das reichen, je nachdem was die Verhandlung ergeben hat.

 
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